Bahn-Lärmgutachten und -schutzkonzept für Sachsenhausen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM
1207 entstanden aus Vorlage:
OF 316/5 vom
27.01.2017 Betreff: Bahn-Lärmgutachten und -schutzkonzept für
Sachsenhausen Der Magistrat wird aufgefordert, ein Lärmgutachten
und Lärmschutzkonzept für Sachsenhausen zu erstellen hinsichtlich der
Lärmemissionen, die durch den bestehenden und zukünftig erwarteten Zug- und
Güterverkehr entstehen. Es sollen Maßnahmen zur ganztägigen Verbesserung des
Lärmschutzes geprüft werden, insbesondere durch - Lärmschutzwände entlang von Bahnlinien, die durch
bewohntes Gebiet führen, -
de n verstärkten Einsatz von Güterzügen, die zur
Reduzierung der Fahrgeräusche bereits auf lärmmindernde Technik umgerüstet
sind. Begründung: Die Beschwerden der Bürger über Lärmbelästigung durch
Bahn- und Güterverkehr in Sachsenhausen nehmen erheblich zu, wie unlängst
beispielsweise im Bereich der Mörfelder Landstraße zwischen Schweizer Straße
und Oppenheimer Landstraße. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sind bereits
verschiedenen Lärmquellen ausgesetzt. Dabei handelt es sich neben dem Fluglärm
und dem Straßenlärm insbesondere um den Lärm von den vielen Eisenbahnstrecken,
die den Südbahnhof verlassen und sich von dort in alle Richtungen verzweigen.
Prognosen gehen davon aus, dass das
Verkehrsaufkommen der Bahn in Sachsenhausen durch die begrüßenswerte
Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße bzw. der Luft auf die Schiene in
den nächsten Jahren noch weiter zunehmen wird. Darüber hinaus hat die
wünschenswerte dichtere Vertaktung des öffentlichen Personenverkehrs einen
großen Anteil daran, dass die Lärmemissionen für die Anwohner dieser
Bahnstrecken in den letzten Jahren stark zugenommen haben. Dem muss durch ein angepasstes Lärmschutzkonzept
Rechnung getragen werden. Gerade in Sachsenhausen bestehen nur punktuell
Lärmschutzvorrichtungen, sodass die betroffenen Anwohner dem Bahnlärm
regelmäßig rund um die Uhr ausgesetzt sind. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 31.03.2017, ST 664
Aktenzeichen: 66 0