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Bahn-Lärmgutachten und -schutzkonzept für Sachsenhausen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1207 entstanden aus Vorlage: OF 316/5 vom 27.01.2017 Betreff: Bahn-Lärmgutachten und -schutzkonzept für Sachsenhausen Der Magistrat wird aufgefordert, ein Lärmgutachten und Lärmschutzkonzept für Sachsenhausen zu erstellen hinsichtlich der Lärmemissionen, die durch den bestehenden und zukünftig erwarteten Zug- und Güterverkehr entstehen. Es sollen Maßnahmen zur ganztägigen Verbesserung des Lärmschutzes geprüft werden, insbesondere durch - Lärmschutzwände entlang von Bahnlinien, die durch bewohntes Gebiet führen, - de n verstärkten Einsatz von Güterzügen, die zur Reduzierung der Fahrgeräusche bereits auf lärmmindernde Technik umgerüstet sind. Begründung: Die Beschwerden der Bürger über Lärmbelästigung durch Bahn- und Güterverkehr in Sachsenhausen nehmen erheblich zu, wie unlängst beispielsweise im Bereich der Mörfelder Landstraße zwischen Schweizer Straße und Oppenheimer Landstraße. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sind bereits verschiedenen Lärmquellen ausgesetzt. Dabei handelt es sich neben dem Fluglärm und dem Straßenlärm insbesondere um den Lärm von den vielen Eisenbahnstrecken, die den Südbahnhof verlassen und sich von dort in alle Richtungen verzweigen. Prognosen gehen davon aus, dass das Verkehrsaufkommen der Bahn in Sachsenhausen durch die begrüßenswerte Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße bzw. der Luft auf die Schiene in den nächsten Jahren noch weiter zunehmen wird. Darüber hinaus hat die wünschenswerte dichtere Vertaktung des öffentlichen Personenverkehrs einen großen Anteil daran, dass die Lärmemissionen für die Anwohner dieser Bahnstrecken in den letzten Jahren stark zugenommen haben. Dem muss durch ein angepasstes Lärmschutzkonzept Rechnung getragen werden. Gerade in Sachsenhausen bestehen nur punktuell Lärmschutzvorrichtungen, sodass die betroffenen Anwohner dem Bahnlärm regelmäßig rund um die Uhr ausgesetzt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.03.2017, ST 664 Aktenzeichen: 66 0