Bahn-Lärmgutachten und -schutzkonzept für Sachsenhausen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 31.03.2017, ST
664
Betreff: Bahn-Lärmgutachten
und -schutzkonzept für Sachsenhausen Der Schienenweg im Bereich der
Mörfelder Landstraße zwischen Schweizer Straße und Oppenheimer Landstraße wurde
in den Jahren 2008 bis 2011 hinsichtlich des Schutzes vor Lärm saniert.
Grundlage der Maßnahmen war das Programm "Lärmsanierung an bestehenden
Schienenwegen des Bundes". Die vom Ortsbeirat geforderten Lärmgutachten und
Schutzkonzepte wurden seinerzeit erstellt und waren Grundlage der Planung der
DB Netz AG, die durch die Plangenehmigung des Eisenbahn-Bundesamtes vom
13.12.2007 genehmigt wurde. Das Lärmsanierungsprogramm an bestehenden
Schienenwegen des Bundes ist ein freiwilliges Programm. Ein Rechtsanspruch
besteht nicht. Begünstigt sind nur Gebäude, die vor dem Inkrafttreten des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) am 1. April 1974 bestanden. Häuser,
die nach diesem Stichtag gebaut wurden, müssen den Schutz vor Lärm im Rahmen
der Bauausführung berücksichtigen. In dem vom Ortsbeirat angesprochenen Abschnitt der
Mörfelder Landstraße wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche ehemals
gewerblich genutzte Bereiche in Wohngebäude umgewandelt. Da der Schienenweg zu
diesem Zeitpunkt bereits bestand, müssen diese Gebäude selbst im Rahmen der
Bauausführung passiv gegen Lärm geschützt werden. Ein Anspruch auf
lärmmindernde Maßnahmen seitens der Deutschen Bahn bzw. des Staates besteht
nicht. Der Magistrat geht davon aus, dass
sich in den kommenden Jahren der besonders durch Güterzüge verursachte Lärm
reduzieren wird. Grundlage dieser Prognose ist der Entwurf eines Gesetzes zum
Verbot des Betriebs lauter Güterwagen. Ziel der Bunderegierung ist es, bis zum
Jahr 2020, die sehr lauten Blockbremsen durch sogenannte Leichtlauf-Bremsen
(LL) zu ersetzen. Leise Güterwagen sind bis zu 10 Dezibel leiser als
herkömmliche Güterwagen. Das entspricht in der Wahrnehmung durch das
menschliche Ohr einer Halbierung des Lärms. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.02.2017, OM 1207