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Bahn-Lärmgutachten und -schutzkonzept für Sachsenhausen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 31.03.2017, ST 664 Betreff: Bahn-Lärmgutachten und -schutzkonzept für Sachsenhausen Der Schienenweg im Bereich der Mörfelder Landstraße zwischen Schweizer Straße und Oppenheimer Landstraße wurde in den Jahren 2008 bis 2011 hinsichtlich des Schutzes vor Lärm saniert. Grundlage der Maßnahmen war das Programm "Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes". Die vom Ortsbeirat geforderten Lärmgutachten und Schutzkonzepte wurden seinerzeit erstellt und waren Grundlage der Planung der DB Netz AG, die durch die Plangenehmigung des Eisenbahn-Bundesamtes vom 13.12.2007 genehmigt wurde. Das Lärmsanierungsprogramm an bestehenden Schienenwegen des Bundes ist ein freiwilliges Programm. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Begünstigt sind nur Gebäude, die vor dem Inkrafttreten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) am 1. April 1974 bestanden. Häuser, die nach diesem Stichtag gebaut wurden, müssen den Schutz vor Lärm im Rahmen der Bauausführung berücksichtigen. In dem vom Ortsbeirat angesprochenen Abschnitt der Mörfelder Landstraße wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche ehemals gewerblich genutzte Bereiche in Wohngebäude umgewandelt. Da der Schienenweg zu diesem Zeitpunkt bereits bestand, müssen diese Gebäude selbst im Rahmen der Bauausführung passiv gegen Lärm geschützt werden. Ein Anspruch auf lärmmindernde Maßnahmen seitens der Deutschen Bahn bzw. des Staates besteht nicht. Der Magistrat geht davon aus, dass sich in den kommenden Jahren der besonders durch Güterzüge verursachte Lärm reduzieren wird. Grundlage dieser Prognose ist der Entwurf eines Gesetzes zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen. Ziel der Bunderegierung ist es, bis zum Jahr 2020, die sehr lauten Blockbremsen durch sogenannte Leichtlauf-Bremsen (LL) zu ersetzen. Leise Güterwagen sind bis zu 10 Dezibel leiser als herkömmliche Güterwagen. Das entspricht in der Wahrnehmung durch das menschliche Ohr einer Halbierung des Lärms. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1207

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