Lärmgutachten und Lärmschutzkonzept für die Mörfelder Landstraße Zwischen Oppenheimer Landstraße und Schweizer Straße
Begründung
für die Mörfelder Landstraße Zwischen Oppenheimer Landstraße und Schweizer Straße Der Magistrat wird aufgefordert, ein Lärmgutachten und Lärmschutzkonzept für die Mörfelder Landstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Schweizer Straße zu erstellen unter besonderer Berücksichtigung der Lärmemissionen, die durch den bereits bestehenden Zug- und Güterverkehr entstehen. Es sollen insbesondere weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Lärmschutzes geprüft werden - durch eine Lärmschutzwand entlang der Bahnlinien zum Geschäftsgelände des "Lidl"-Supermarktes und der sich anschließenden Wohnbebauung bis hin zur Mörfelder Landstraße. - durch den verstärkten Einsatz von Güterzügen, die zur Reduzierung des Fahrgeräusche bereits auf lärmmindernde Technik umgerüstet sind sowie - durch Nachtfahrverbote und andere Beschränkungen für laute Güterwagen in diesem Bereich, wenn eine solche Umrüstung nicht in absehbarer Zeit zu realisieren ist. Begründung: Die Beschwerden der Bürger über Lärmbelästigung in dem oben genannten Abschnitt nehmen erheblich zu. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sind bereits verschiedenen Lärmquellen ausgesetzt. Dabei handelt es sich neben dem Fluglärm und dem Straßenlärm insbesondere um den Lärm von den vielen Eisenbahnstrecken, die den Südbahnhof verlassen und sich von dort in alle Richtungen verzweigen. Dieser Lärm wird insbesondere verursacht durch Güterzüge, deren Aufkommen sich durch das in den letzten Jahren stark veränderte Konsumverhalten in Deutschland (Stichwort Bestellungen im Internet) merklich gesteigert hat. Darüber hinaus hat die wünschenswerte dichtere Vertaktung des öffentlichen Personenverkehrs, insbesondere bei den S-Bahnen, einen großen Anteil daran, dass die Lärmemissionen für die Anwohner dieser Bahnstrecken in den letzten Jahren stark zugenommen haben. Dem muss durch ein angepasstes Lärmschutzkonzept Rechnung getragen werden. Gerade in den angesprochenen Abschnitt bestehen gar keine Lärmschutzvorrichtungen, so dass die Anwohner dem Bahnlärm rund um die Uhr, 24 Stunden täglich, 7 Tage in der Woche ausgesetzt sind.