Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg
Begründung
Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote zu verfügen, die der Länge von Müll- und Rettungsfahrzeugen gerecht wird (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41 (1) StVO). Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass der Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg derart zugeparkt wird, dass es für aus dem Sachsenhäuser Landwehrweg in den Hasselhorstweg einfahrende Fahrzeuge nicht möglich ist, am Gegenverkehr vorbeizufahren. Besonders problematisch stellt sich dieses Parkverhalten für Rettungsfahrzeuge oder die Müllabfuhr da.