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Verkauf von Arrondierungsflächen in dem Gewerbegebiet Eschborner Landstraße/Gaugrafenstraße (BImA)

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 05.02.2016, M 32

Betreff: Verkauf von Arrondierungsflächen in dem Gewerbegebiet Eschborner Landstraße/Gaugrafenstraße (BImA) I. Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: Erwerber der von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) veräußerten Gewerbeflächen Kaufgrundstücke: Gemarkung Rödelheim Flur 17 Flurstück 6/3 hält 77 m2 60/4 hält 16 m2 60/7 hält 34 m2 Flur 45 37/1 hält 2.257 m2 zusammen: 2.384 m2 Kaufpreis: Entspricht dem für das angrenzende Gewerbegrundstück der BIMA gezahlten Quadratmeterpreis, mindestens jedoch dem zum Erwerbszeitpunkt aktuellen Bodenrichtwert für Gewerbeflächen. Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten des Käufers. Mehrerlösklausel für den Fall einer höherwertigen Nutzung oder eines Weiterverkaufs in unbebautem Zustand Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011) Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen. II. Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert auf Grundlage einer einfachen gewerblichen Nutzung 210,00 €/m2 beträgt. Begründung: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bietet derzeit eine ca. 14,5 ha große Gewerbefläche an der Gaugrafenstraße erneut zum Verkauf an. Die selbständig nicht nutzbaren städtischen Grundstücke arrondieren die angebotenen Gewerbeflächen. Eine Veräußerung kann nur im Zusammenhang mit dem Verkauf der sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) befindlichen Fläche erfolgen. Um im Falle einer Veräußerung der Gewerbefläche der BIMA in einem angemessenen Zeitraum reagieren zu können, soll der Verkauf der städtischen Grundstücke bereits jetzt im Sinne eines Vorratsbeschlusses erfolgen. Als Käufer kommt dabei ausschließlich der Erwerber der angrenzenden Fläche der BIMA in Betracht, der vertraglich verpflichtet wird, die städtischen Grundstücke mit dem Gewerbegrundstück der BIMA zu vereinigen. Als Kaufpreis wird der zwischen dem Erwerber und der BIMA verhandelte Kaufpreis zugrunde gelegt, mindestens jedoch der Bodenrichtwert für Gewerbeflächen, der derzeit mit Stand 2014 210,00 €/m2 beträgt. Die vermögensverwaltenden Stellen (Stadtentwässerung und Amt für Straßenbau und Erschließung) haben der Veräußerung zugestimmt. Es handelt sich darüber hinaus insbesondere nicht um gewidmete Straßenverkehrsflächen. Anlage 1 (ca. 1,2 MB) Anlage 2 (ca. 1,6 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 03.05.2016, OF 2/7 Antrag vom 28.08.2016, OF 55/7

Beratungsverlauf 10 Sitzungen

Sitzung 1
OBR 7
TO I, TOP 12
Angenommen
Auskunftsersuchen V 15 2016 1. a) Die Vorlage M 32 wird unter Hinweis auf V 15 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 2/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 1
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 32 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung 2
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 32 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung 2
OBR 7
TO I, TOP 4
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage M 32 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 3
OBR 7
TO I, TOP 5
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage M 32 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 4
OBR 7
TO I, TOP 8
Zurückgestellt / Beraten
1. Die Vorlage M 32 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. a) Die Vorlage OF 55/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, ein Gespräch mit den zuständigen Ämtern herbeizuführen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 5
OBR 7
TO I, TOP 6
Zurückgestellt / Beraten
1. Die Vorlage M 32 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 55/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 6
OBR 7
TO I, TOP 6
Zurückgestellt / Beraten
1. Die Vorlage M 32 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 55/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 7
OBR 7
TO I, TOP 5
Zurückgestellt / Beraten
1. Die Vorlage M 32 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 55/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 8
OBR 7
TO I, TOP 7
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1115 2017 1. Der Vorlage M 32 wird unter Hinweis auf OM 1115 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 55/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 112/7 2017 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 112/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle

Verknüpfte Vorlagen