Verkauf von Arrondierungsflächen in dem Gewerbegebiet Eschborner Landstraße/Gaugrafenstraße (BImA)
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 05.02.2016, M 32 Betreff: Verkauf von Arrondierungsflächen in dem
Gewerbegebiet Eschborner Landstraße/Gaugrafenstraße (BImA)
I. Dem Abschluss eines
Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt:
Käufer:
Erwerber der von der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) veräußerten Gewerbeflächen
Kaufgrundstücke:
Gemarkung
Rödelheim
Flur 17 Flurstück 6/3
hält 77 m2
60/4 hält
16
m2
60/7 hält 34 m2
Flur 45
37/1 hält
2.257 m2
zusammen: 2.384 m2
Kaufpreis:
Entspricht dem für das angrenzende
Gewerbegrundstück der BIMA gezahlten Quadratmeterpreis, mindestens jedoch dem
zum Erwerbszeitpunkt aktuellen Bodenrichtwert für Gewerbeflächen.
Kosten und
Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu
Lasten des Käufers. Mehrerlösklausel
für den Fall einer höherwertigen Nutzung oder eines
Weiterverkaufs in unbebautem Zustand Rechts- und Sachmängelhaftung:
Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt,
ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere
für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit
sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß
Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem
Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für
Nachbaransprüche jeder Art. Verrechnung: Produktgruppe 31.08
Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und
Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011)
Der Magistrat, das
Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die
Vorlage zu vollziehen. II. Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle
Bodenrichtwert auf Grundlage einer einfachen gewerblichen Nutzung 210,00
€/m2 beträgt. Begründung: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bietet
derzeit eine ca. 14,5 ha große Gewerbefläche an der Gaugrafenstraße erneut zum
Verkauf an. Die selbständig nicht nutzbaren städtischen Grundstücke arrondieren
die angebotenen Gewerbeflächen. Eine Veräußerung kann nur im Zusammenhang mit
dem Verkauf der sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(BIMA) befindlichen Fläche erfolgen. Um im Falle einer Veräußerung der Gewerbefläche der
BIMA in einem angemessenen Zeitraum reagieren zu können, soll der Verkauf der
städtischen Grundstücke bereits jetzt im Sinne eines Vorratsbeschlusses
erfolgen. Als Käufer kommt dabei ausschließlich
der Erwerber der angrenzenden Fläche der BIMA in Betracht, der vertraglich
verpflichtet wird, die städtischen Grundstücke mit dem Gewerbegrundstück der
BIMA zu vereinigen. Als Kaufpreis wird der zwischen dem Erwerber und der
BIMA verhandelte Kaufpreis zugrunde gelegt, mindestens jedoch der
Bodenrichtwert für Gewerbeflächen, der derzeit mit Stand 2014 210,00 €/m2
beträgt. Die vermögensverwaltenden Stellen
(Stadtentwässerung und Amt für Straßenbau und Erschließung) haben der
Veräußerung zugestimmt. Es handelt sich darüber hinaus insbesondere nicht um
gewidmete Straßenverkehrsflächen. Anlage 1 (ca.
1,2 MB) Anlage 2 (ca.
1,6 MB)
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
03.05.2016, OF 2/7
Antrag vom
28.08.2016, OF 55/7
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 03.05.2016, V 15
Anregung an
den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1115
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket:
10.02.2016 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 7
am 03.05.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 15 2016
1. a) Die
Vorlage M 32 wird unter Hinweis auf V 15 bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage
OF 2/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 10.05.2016, TO I, TOP 11
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 32 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
2. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2016, TO II, TOP 11
Beschluss: Der Vorlage M 32 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
2. Sitzung des OBR 7
am 07.06.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage M 32 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 7
am 05.07.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage M 32 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 7
am 30.08.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage
M 32 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. a) Die
Vorlage OF 55/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, ein Gespräch mit den zuständigen
Ämtern herbeizuführen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 7
am 04.10.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage
M 32 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Vorlage
OF 55/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 7
am 01.11.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage
M 32 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Vorlage
OF 55/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 7
am 29.11.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage
M 32 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Vorlage
OF 55/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 7
am 17.01.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1115 2017
1. Der Vorlage
M 32 wird unter Hinweis auf OM 1115 zugestimmt.
2. Die Vorlage
OF 55/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 112/7 2017 für erledigt
erklärt. 3. Die Vorlage OF 112/7 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Annahme bei Enthaltung FDP
zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, FARBECHTE, GRÜNE, FDP und BFF gegen REP (=
Ablehnung) bei Enthaltung CDU Beschlussausfertigung(en): § 50, 2. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2016 Aktenzeichen: 23 11