Umrüstung der Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie in Höhe Wilhelmshöher Straße 34
Begründung
der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie in Höhe Wilhelmshöher Straße 34 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Str. / Hofhausstraße sowie vor dem Seniorenheim "Hufeland-Haus", Höhe Wilhelmshöher Str. 34, jeweils mit einer Zusatzeinrichtung für Blinde und Sehbehinderte auszurüsten. Begründung: Blinde und sehbehinderte Menschen kommen nur schwer ohne akustische Signale aus. Sie sind gefährdet und auf die Mithilfe ihrer Mitmenschen angewiesen. Auch sehbehinderte Menschen müssen Wege als Fußgänger und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel bewältigen können. Aufgrund der in Seckbach zahlreich vorhandenen Senioreneinrichtungen ist von einem beträchtlichen Bevölkerungsanteil von Blinden und Sehbehinderten auszugehen. In Seckbach ist bisher lediglich die Lichtsignalanlage vor dem Seniorenheim "Henry und Emma Budge-Stiftung" mit einer Zusatzeinrichtung ausgerüstet.