Nachrüstung von Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte an den Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie in Höhe Wilhelmshöher Straße 34
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST
1669
Betreff: Nachrüstung von
Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte an den Lichtsignalanlagen
an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie in Höhe Wilhelmshöher
Straße 34 Für die Ergänzung der
Akustiksignale an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/ Hofhausstraße ist ein
Austausch des Steuergerätes erforderlich. Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass die
Lichtsignalanlage Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße in die gemeinsam mit dem
Blindenbund Hessen e.V. ausgearbeitete Antragsliste zur Ergänzung von
Akustikanlagen an Lichtsignalanlagen aufgenommen wird. Die Einstellung von weiteren Haushaltsmitteln zur
Ergänzung dieser Lichtsignalanlage mit Akustiksignalen ist somit nicht
erforderlich.
Die Lichtsignalanlage in Höhe
Wilhelmshöher Straße 34 ist bereits mit Akustiksignalen ausgerüstet.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
13.03.2017, EA 79