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Nachrüstung von Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte an den Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie in Höhe Wilhelmshöher Straße 34

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1669 Betreff: Nachrüstung von Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte an den Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie in Höhe Wilhelmshöher Straße 34 Für die Ergänzung der Akustiksignale an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/ Hofhausstraße ist ein Austausch des Steuergerätes erforderlich. Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass die Lichtsignalanlage Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße in die gemeinsam mit dem Blindenbund Hessen e.V. ausgearbeitete Antragsliste zur Ergänzung von Akustikanlagen an Lichtsignalanlagen aufgenommen wird. Die Einstellung von weiteren Haushaltsmitteln zur Ergänzung dieser Lichtsignalanlage mit Akustiksignalen ist somit nicht erforderlich. Die Lichtsignalanlage in Höhe Wilhelmshöher Straße 34 ist bereits mit Akustiksignalen ausgerüstet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 13.03.2017, EA 79