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Zweiter Versuch: Unerlaubten Pkw- und Lkw-Schleichverkehr auf der Zu- bzw. Abfahrt zur/von der Kläranlage Sindlingen unterbinden

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 105 entstanden aus Vorlage: OF 46/6 vom 15.05.2016 Betreff: Zweiter Versuch: Unerlaubten Pkw- und Lkw-Schleichverkehr auf der Zu- bzw. Abfahrt zur/von der Kläranlage Sindlingen unterbinden Vorgang: OM 2375/13 OBR 6; ST 1695/13 Der Weg von Hattersheim zur Kläranlage der Stadt Frankfurt in Sindlingen dürfte eigentlich nur von wenigen Anliegern befahren werden. Entsprechend schmal ist dieser Weg an vielen Stellen. Er ist so schmal, dass es bei Begegnungen zwischen Pkws, Lkws und Radfahrern öfters zu gefährlichen Situationen kommt. Der Weg eignet sich sehr gut als Radfahrverbindung aus Richtung Hattersheim zum Industriepark Höchst-Südwerk und wird von vielen Radlern auch gerne genutzt. Leider nutzen aber auch viele Pkws und Lkws - die meisten davon vermutlich unberechtigt - diesen Weg als Abkürzung. Dabei ist dies durch Schilder (Verkehrszeichen 250 gemäß StVO - Verbot für Fahrzeuge aller Art mit Zusatz "Zu- und Abfahrt Kläranlage frei") aus Richtung Hattersheim und Sindlingen klar untersagt. Vor Jahren war die Problematik bereits einmal Thema im Ortsbeirat und führte zu einem Ortstermin mit den betroffenen Ämtern, bei dem verschiedene Maßnahmen besprochen wurden. Inzwischen hat sich die Problematik aber laut Berichten wieder verschlimmert. Der Magistrat wird daher gebeten, die Kontrollen in der Straße wieder zu intensivi eren. Begründung: Bei dem Ortstermin wurde unter anderem deutlich, dass die Straße nur begrenzt für Schwerverkehr ausgelegt ist und jede zusätzliche Belastung durch Verkehr zur SEVA den Steuerzahler zusätzliche Gelder für den Unterhalt kostet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.08.2013, OM 2375 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1695 Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2016, ST 1278 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 4

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