Unerlaubten Pkw- und Lkw-Schleichverkehr auf der Zu- bzw. Abfahrt zur/von der Kläranlage Sindlingen unterbinden
Begründung
Lkw-Schleichverkehr auf der Zu- bzw. Abfahrt zur/von der Kläranlage Sindlingen unterbinden Der Weg von Hattersheim zur Kläranlage der Stadt Frankfurt in Sindlingen dürfte eigentlich nur von wenigen Anliegern befahren werden. Entsprechend schmal ist dieser Weg an vielen Stellen, so schmal, dass es bei Begegnungen zwischen PKW und LKW und Radfahrern öfter mal zu gefährlichen Situationen kommt. Der Weg eignet sich sehr gut als Radfahrverbindung aus Richtung Hattersheim zum Industriepark Höchst-Südwerk und wird von vielen Radlern auch gerne genutzt. Leider nutzen aber auch viele PKW und LKW - die meisten davon vermutlich unberechtigt - diesen Weg als Abkürzung. Dabei ist dies durch Schilder (Verkehrsschild nach StVO - Nr. 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art mit Zusatz "Zu- und Abfahrt Kläranlage frei") aus Richtung Hattersheim oder Sindlingen klar untersagt. Der Ortsbeirat möge daher beschließen, der Magistrat wird gebeten,
- zu prüfen, ob die Zufahrt durch eine Schranke mit Chipkarten- oder Zahlencode-Steuerung für Berechtigte geregelt werden kann.
- Zumindest eine Zeit lang intensivere Kontrollen durch das Ordnungsamt zu veranlassen. Begründung: Das Problem ist bekannt und bereits vor längerer Zeit in einem Zeitungsartikel (Höchster Kreisblatt vom 13.04.2012 ausführlich geschildert. Leider hat sich aber an der gefährlichen Situation bis heute nichts geändert.