Zweiter Versuch: Unerlaubten Pkw- und Lkw-Schleichverkehr auf der Zu- bzw. Abfahrt zur/von der Kläranlage Sindlingen unterbinden
Begründung
und Lkw-Schleichverkehr auf der Zu- bzw. Abfahrt zur/von der Kläranlage Sindlingen unterbinden Vorgang: OM 2375/13 OBR 6; ST 1695/13 Der Weg von Hattersheim zur Kläranlage der Stadt Frankfurt in Sindlingen dürfte eigentlich nur von wenigen Anliegern befahren werden. Entsprechend schmal ist dieser Weg an vielen Stellen, so schmal, dass es bei Begegnungen zwischen PKW und LKW und Radfahrern öfter mal zu gefährlichen Situationen kommt. Der Weg eignet sich sehr gut als Radfahrverbindung aus Richtung Hattersheim zum Industriepark Höchst-Südwerk und wird von vielen Radlern auch gerne genutzt. Leider nutzen aber auch viele PKW und LKW - die meisten davon vermutlich unberechtigt - diesen Weg als Abkürzung. Dabei ist dies durch Schilder (Verkehrsschild nach StVO - Nr. 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art mit Zusatz "Zu- und Abfahrt Kläranlage frei") aus Richtung Hattersheim oder Sindlingen klar untersagt. Vor Jahren war die Problematik bereits einmal Thema im Ortsbeirat und führte zu einem Ortstermin mit den betroffenen Ämtern, wo verschiedene Maßnahmen besprochen wurden. Inzwischen hat sich die Problematik aber laut Berichten wieder verschlimmert. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Kontrollen an der Straße wieder zu intensiveren. Begründung: Bei dem Ortstermin wurde unter anderem deutlich, dass die Straße nur begrenzt für Schwerverkehr ausgelegt ist und jede zusätzliche Belastung zum Verkehr zur SEVA den Steuerzahler zusätzliche Gelder für den Unterhalt kostet.