Schrifttafel im Grünstreifen vor der Bockenheimer Landstraße 68-70 zur mahnenden Erinnerung an das „Institut zur Erforschung der Judenfrage“ während der NS-Zeit
Vorlagentyp: OIB
Inhalt
S
A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom
18.01.2016, OIB 407 entstanden aus Vorlage:
OF 831/2 vom
29.12.2015 Betreff: Schrifttafel im Grünstreifen vor der Bockenheimer
Landstraße 68-70 zur mahnenden Erinnerung an das "Institut zur Erforschung
der Judenfrage" während der NS-Zeit 1. Der Magistrat wird gebeten, im kleinen Grünstreifen vor dem Haus eine
Schrifttafel zu installieren, die folgende Inschrift tragen soll: "An dieser Stelle, der Bockenheimer
Landstraße 68-70, befand sich von 1941-1944 das ‚Institut zur Erforschung der
Judenfrage'. Die antisemitische Ideologie der
Nationalsozialisten wurde hier unter pseudo
wissenschaftlichen Bedingungen weiter ausgebaut und vertieft. Dabei wurden viele Publikationen
veröffentlicht, welche die Botschaft von Hass und Gewalt verbreiteten.
Unzählige wertvolle und seltene Bücher und Schriften jüdischer Autorinnen und
Autoren wurden in ganz Europa beschlagnahmt und geraubt. 1944 wurde das ursprüngliche Gebäude bei einem
Bombenangriff zerstört." 2. Für dieses Vorhaben stellt der Ortsbeirat 2 einen
Zuschuss in Höhe von maximal 5.000 Euro bereit. Begründung: Das "Institut zur Erforschung der Judenfrage" gehört
zu den unrühmlichsten Kapiteln der Geschichte der Stadt Frankfurt. Mit
Unterstützung der damaligen Verwaltung wurde besagte Einrichtung extra nach
Frankfurt geholt und mehrere städtische Beamte unterstützten die Arbeit der
NS-"Forscher" tatkräftig. Im Rahmen der historischen Wahrnehmung ist eine
Schrifttafel an der Stelle, an der sich einst dieses "Institut" befand,
notwendig und angebracht. Der Vorstand der Jüdischen Gemeinde Frankfurt, mit
dem der Ortsbeirat in dieser Angelegenheit in Kontakt steht, hat den
Textvorschlag gebilligt. Hinweis: Die Maßnahme wurde am 16.03.2017 mit
1.466,08 Euro abgerechnet. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 14.03.2016, ST 469