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Komposttoiletten für den Stadtpark Höchst

Vorlagentyp: OIB

Inhalt

S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 21.04.2015, OIB 319 entstanden aus Vorlage: OF 1315/6 vom 20.03.2015 Betreff: Komposttoiletten für den Stadtpark Höchst Der Magistrat wird gebeten, so schnell wie möglich eine barrierefreie Komposttoilette mit Handwaschbecken neben dem Spielplatz im Stadtpark Höchst aufzustellen. Aus dem Ortsbeiratsbudget werden für diese Maßnahme bis zu 5.000 Euro zur Verfügung gestellt. Begründung: Der Höchster Stadtpark und insbesondere der neu eröffnete Spielplatz werden von zahlreichen Menschen aufgesucht, die sich gern dort aufhalten, dann aber auch das drängende Bedürfnis verspüren, eine Toilette benutzen zu müssen, die es aber derzeit weit und breit nicht gibt. Die Friedhofstoilette ist fünf Minuten entfernt und oft verschlossen. Eltern oder Betreuerinnen/Betreuer der Kindertagesstätten müssen sich dann mit allen Kindern auf den Heimweg machen oder in der Not Lösungen finden, die auch schon zu Konflikten geführt haben (plus die hygienischen Probleme). Die Kiezläuferinnen berichten von urinierenden Vätern, die dann von Müttern oder Betreuerinnen/Betreuern zurechtgewiesen werden, worauf sich heftige Streitereien entwickeln. Das Verteilen von Hundekottüten an Aufsichtspersonen für die Hinterlassenschaften der Kinder wird derzeit unter Empörung praktiziert und dauerhaft nicht tragbar sein. Eine Komposttoilette benötigt weder einen Wasser- und Stromanschluss noch einen Anschluss an das Abwassersystem. Sie kann daher schnell und ohne Bau- und Anschlusskosten aufgestellt werden. Diese Toilette funktioniert ohne Chemie. Zur Geruchsunterbindung werden nach jeder Benutzung Holzspäne aufgestreut (weitere Details beispielsweise unter www.nowato.de). Das Wasser für das Handwaschbecken wird mit einer mechanischen Pumpe aus einem Tank gefördert. Eine Erprobung fand 2013 am Spielplatz An der Wörthspitze statt. Das Angebot wurde nach einer Eingewöhnungsphase gut angenommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 992 Antrag vom 01.02.2016, OF 1594/6 Auskunftsersuchen vom 16.02.2016, V 1578 Aktenzeichen: 91 22