Behebung der Straßenschäden in der Gartenstraße
Begründung
Gartenstraße Im Haushaltsentwurf 2014/2015 ist die Sanierung als Maßnahme in der Investitionsliste 2, Nr. 5.002739 enthalten. Es fehlen jedoch Drittmittel.
Inhalt
Antrag vom 12.11.2014, OF 985/5
Betreff: Behebung der Straßenschäden in der Gartenstraße Im Haushaltsentwurf 2014/2015 ist die Sanierung als Maßnahme in der Investitionsliste 2, Nr. 5.002739 enthalten. Es fehlen jedoch Drittmittel. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat, ob noch vor dem Auslaufen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes realistisch mit der Zuteilung von Mitteln gerechnet werden kann. Wenn nein, welche Möglichkeit sieht der Magistrat eine sparsamere Sanierung ohne die Einwerbung von Drittmitteln durchzuführen? Begründung: Die Straßenschäden in der Gartenstraße zwischen Schweizer Straße und Hans-Thoma-Straße sind für alle Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen, insbesondere für Fahrradfahrer eine GefährdungBeratung im Ortsbeirat: 5