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Tempo 30 in der Golfstraße

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Antrag

Der Ortsbeirat bittet den Magistrat in der Golfstraße zwischen Flughafenstraße und dem Parkplatz Golfclub durchgängig Tempo 30 anzuordnen.

Begründung

In der Golfstraße darf die übliche Höchstgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften von 50 km/h gefahren werden, außer an einigen Stellen, wo auf Grund des schlechten Straßenbelags Tempo 30 angeordnet wurde. Die Golfstraße wird ganz überwiegend für den Freizeitverkehr genutzt und hat keinen eigenen Fußweg. Teilweise verläuft parallel ein Fußweg. Dies ist jedoch nicht der Fußweg der Golfstraße. Anders als die Golfstraße selbst ist er nicht beleuchtet. Er wird nicht durch die Leuchten der Golfstraße mitbeleuchtet, da er teilweise durch Baumreihen von der Golfstraße getrennt ist. Zudem können von diesem Fußweg die Liegenschaften der Golfstraße nicht erreicht werden. Die Fahrbahn der Golfstraße muss also auch durch den Fußverkehr genutzt werden. Die Höchstgeschwindigkeit ist daher auf 30 km/h zu begrenzen, wie dies für die meisten Straßen ohne eigene Fußwege im Stadtgebiet üblich ist.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

3
3. Sitzung OBR 5
TO I
✓ Angenommen

zu 1. CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Ablehnung:
GRÜNE
Annahme:
CDU SPD FDP LINKE BFF
3
3. Sitzung OBR 5
TO I
✕ Abgelehnt

zu 3. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)

Annahme:
GRÜNE
Alle:
CDU SPD FDP BFF
Enthaltung:
LINKE