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Geschwindigkeitskontrollen in der Golfstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Es wird nicht in Abrede gestellt, dass es auch in der schmalen Golfstraße zu einzelnen Geschwindigkeitsverstößen kommt. Aufgrund der Vielzahl vorliegender Beschwerdestellen im gesamten Stadtgebiet und auch des Ortsbeirates 5 müssen jedoch Prioritäten gesetzt werden. Die Prioritäten liegen entsprechend des Erlasses des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport an besonders schutzwürdigen Örtlichkeiten wie Fußgängerüberwegen oder Bushaltestellen, sowie in schutzwürdigen Zonen wie im Bereich von Kindergärten oder Schulen. Geschwindigkeitskontrollen in der Golfstraße würden eindeutig zu Lasten stärker gefährdeter Straßen gehen, weshalb der Anregung nicht entsprochen wird.

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