Neubau Rampe zur Main-Neckar Eisenbahnbrücke (hier: Schreiben des Amtes für Straßenbau vom 4. August 2014)
Begründung
Eisenbahnbrücke (hier: Schreiben des Amtes für Straßenbau vom 4. August 2014) Vorgang: B 435/11 Der Magistrat wird aufgefordert, die dem OBR im Bericht B 435 vom Oktober 2011 versprochene Rampe von der Uferstraße zur Main-Neckar Brücke in der seinerzeit vorgesehenen Form zu errichten und vom Plan einer provisorischen Treppe ohne Rampe Abstand zu nehmen. Wenn auf Grund des Zeitdrucks das Bauwerk (noch) nicht in der entgültigen Gestaltung errichtet werden kann, fordert der OBR zumindest eine provisorische Rampe, die mehr als 6% Steigung haben kann, da die Barrierefreiheit auf der Nordseite im Gutleut auch nicht vorhanden ist. Begründung: Im oben genannten Bericht B 435 hatte der Magistrat berichtet, daß eine Rampe auf der nördlichen Straßenseite des Theodor Stern Kais (zwischen Straße und Mainufer) errichtet werden solle. Die Finanzierung sei im Radwegeprogramm 2010-1013 vorgesehen. Demgegenüber liegt dem OBR nun ein Schreiben des Amts 66 vor, in dem kurzfristig an der Stelle der geplanten Rampe eine Treppe als Ersatz für die vorhandene, nicht mehr verkehrssichere Treppe auf der südlichen Straßenseite errichtet werden solle. Auch wenn auf Grund der Kurzfristigkeit das geplante endgültige Bauwerk vielleicht jetzt nicht verwirklicht werden kann, sollte das Provisorium als Rampe (mit ohne Treppe) gebaut werden.