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Main-Neckar-Brücke - wann endlich barrierefrei?

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 28.10.2011, B 435 Betreff: Main-Neckar-Brücke - wann endlich barrierefrei? Vorgang: A 18/11 FDP Bei Planungsprozessen zu Bauvorhaben, an denen unterschiedliche Träger zu beteiligen sind, ist es immanent, dass eigene Planungen der jeweiligen Träger zu Veränderungen führen, die das Vorhaben sowohl zeitlich als auch konzeptionell beeinflussen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Magistrat die Anfrage wie folgt: Zu 1: Nach Mitteilung der Deutschen Bahn AG als Eigentümerin der Main-Neckar-Brücke ist vorgesehen, die Widerlager der Brücke bis 2014 zu erneuern und zu verstärken. Dies bedeutet, dass das südliche Widerlager vergrößert und die an dieser Stelle befindliche Umformerstation der Netzdienste Rhein-Main abgebrochen werden muss. Aufgrund der Erweiterung des Widerlagers ist auch die bisher geplante Rampe auf dem Gelände des Klinikums nicht mehr ausführbar, sodass der Grunderwerb nicht mehr weiterverfolgt wird. Zu 2: Vor dem unter Ziffer 1 dargestellten Hintergrund wird geprüft, in welcher Weise eine barrierefreie Querung hergestellt werden kann. Denkbar ist, eine behindertengerechte Rampe als Stahlkonstruktion zwischen dem nördlichen Geh- und Radweg am Theodor-Stern-Kai und dem Mainufer zu bauen. Die Rampe würde vom Brückensteg aus in Richtung Osten verlaufen und an den vorhandenen Geh- und Radweg anschließen. Sofern die Machbarkeit und Koordination der Baumaßnahme bestätigt wird, könnte eine Ausführung ab 2012 erfolgen. Zu 3: Angesichts der dargestellten Sachlage sowie der Kosten für eine provisorische Lösung, die nahezu den Kosten der endgültigen Erstellung entsprechen, ist die Errichtung eines Provisoriums nicht vorgesehen. Auf die entsprechenden Ausführungen zum Bericht 526 vom 19.06.2009 wird verwiesen. Zu 4: Die Finanzierung ist aus dem Programm Radwegeausbau 2010 - 2013 (Projektdefinition 5.001068) vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 02.12.2011, OA 116 Antrag vom 29.11.2011, OF 190/5 dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 25.07.2011, A 18 Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST 767 Antrag vom 08.09.2014, OF 920/5 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 5 Versandpaket: 02.11.2011 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 28.11.2011, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 435 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 1 am 29.11.2011, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 435 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 5 am 02.12.2011, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung OA 116 2011 1. Die Vorlage B 435 dient zur Kenntnis 2. Die Vorlage OF 190/5 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.01.2012, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 435 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 116 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER und NPD (B 435 = Kenntnis, OA 116 = Annahme) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2012, TO II, TOP 48 Beschluss: 1. Die Vorlage B 435 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 116 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und REP zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und REP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1179, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2012 Aktenzeichen: 66 6