Main-Neckar-Brücke - wann endlich barrierefrei?
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 28.10.2011, B
435 Betreff:
Main-Neckar-Brücke - wann
endlich barrierefrei? Vorgang: A 18/11 FDP Bei Planungsprozessen zu
Bauvorhaben, an denen unterschiedliche Träger zu beteiligen sind, ist es
immanent, dass eigene Planungen der jeweiligen Träger zu Veränderungen führen, die das Vorhaben sowohl
zeitlich als auch konzeptionell beeinflussen. Dies vorausgeschickt, beantwortet
der Magistrat die Anfrage wie folgt: Zu 1: Nach Mitteilung der Deutschen Bahn AG als
Eigentümerin der Main-Neckar-Brücke ist vorgesehen, die Widerlager der Brücke
bis 2014 zu erneuern und zu verstärken. Dies bedeutet, dass das südliche
Widerlager vergrößert und die an dieser Stelle befindliche Umformerstation der
Netzdienste Rhein-Main abgebrochen werden muss. Aufgrund der Erweiterung des
Widerlagers ist auch die bisher geplante Rampe auf dem Gelände des Klinikums
nicht mehr ausführbar, sodass der Grunderwerb nicht mehr weiterverfolgt
wird. Zu 2: Vor dem unter Ziffer 1 dargestellten Hintergrund
wird geprüft, in welcher Weise eine barrierefreie Querung hergestellt werden
kann. Denkbar ist, eine behindertengerechte Rampe als Stahlkonstruktion
zwischen dem nördlichen Geh- und Radweg am Theodor-Stern-Kai und dem Mainufer
zu bauen. Die Rampe würde vom Brückensteg aus in Richtung Osten verlaufen und
an den vorhandenen Geh- und Radweg anschließen. Sofern die Machbarkeit und
Koordination der Baumaßnahme bestätigt wird, könnte eine Ausführung ab 2012
erfolgen. Zu 3: Angesichts der dargestellten Sachlage sowie der
Kosten für eine provisorische Lösung, die nahezu den Kosten der endgültigen
Erstellung entsprechen, ist die Errichtung eines Provisoriums nicht vorgesehen.
Auf die entsprechenden Ausführungen zum Bericht 526 vom 19.06.2009 wird
verwiesen. Zu 4: Die Finanzierung ist aus dem Programm Radwegeausbau
2010 - 2013 (Projektdefinition 5.001068) vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Anregung vom
02.12.2011, OA 116
Antrag vom
29.11.2011, OF
190/5 dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
25.07.2011, A 18
Stellungnahme des
Magistrats vom 21.05.2012, ST 767
Antrag vom
08.09.2014, OF
920/5 Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 1, 2, 5 Versandpaket: 02.11.2011 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2
am 28.11.2011, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 435
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 6. Sitzung des OBR 1
am 29.11.2011, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 435
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 6. Sitzung des OBR 5
am 02.12.2011, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung OA 116 2011
1.
Die Vorlage B 435 dient zur Kenntnis
2.
Die
Vorlage OF 190/5 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
beschlossen. Abstimmung: zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 24.01.2012, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Die
Vorlage B 435 dient zur Kenntnis. 2.
Die
Vorlage OA 116 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD,
LINKE., FDP und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE und
FDP gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER und NPD (B
435 = Kenntnis, OA 116 = Annahme) 8. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2012, TO II, TOP 48 Beschluss: 1.
Die
Vorlage B 435 dient zur Kenntnis. 2.
Die
Vorlage OA 116 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD,
LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und REP
zu 2.
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten,
NPD und REP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1179, 8. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2012 Aktenzeichen: 66 6