Verwendung der Ortsbeiratsbudgets
Begründung
Die Stadtverordnetenversammiung möge beschließen: Die Verwendungsmöglichkeiten für die Ortsbeiratsbudgets werden ausgeweitet. Die Mittel können zukünftig von den Ortsbeiräten selbstständig und projektbezogen verwendet werden für: Gestaltungs- und Verschönerungsmaßnahmen in den Stadtteilen; Förderung kultureller Aktivitäten in den Stadtteilen; c} Förderung lokaler sozialer Initiativen; d} Veranstaltungen in den Stadtteilen; e) Sonstige Maßnahmen, die den Stadtteilen dienlich sind. Begründung: Ein Schritt in Richtung einer größeren Bürgerbeteiligung äst die zeitnahe Umsetzung von Bürgeranliegen in den Stadtteilen. Hierzu stehen den Ortsbeiräten die Ortsbeiratsbudgets zur Verfügung, die bislang jedoch nur für Verschönerungsmaßnahmen verwendet werden dürfen. Die Bedürfnisse der Bürger gehen naturgemäß jedoch über solche Verschönerungen hinaus und erstrecken sich auch auf kulturelle und soziale Projekte. Um es den Ortsbeiräten möglich zu machen, hier zügig und in enger Absprache mit den Verantwortlichen der Initiativen und Projekte vor Ort zu unterstützen, ist es notwendig die Verwendungsmöglichkeiten für die Ortsbeiratsbudgets über reine Verschönerungsmaßnahmen hinaus auszuweiten. Die Entscheidungsverantwortung über die Verwendung der Mittel soll deshalb den Ortsbeiräten übertragen werden.