Vorzeitige Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes Nr. B556Ä - Memeviertel/Hemmeniterweg
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, wie in B87/23 in der Antwort zu Frage 14 angeboten, vor dem Hintergrund der avisierten vorzeitigen Ermächtigung der Verwaltung zur Durchführung der öffentlichen Auslegung vorab den Bebauungsplanentwurf unmittelbar vor Auslegung dem Ortsbeirat und interessierten Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen.
Begründung
Eine frühzeitige und umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit über den gesetzlichen Rahmen hinaus ist wichtig, um die Bedarfe der Anwohnenden berücksichtigen zu können und die Menschen umfassend zu informieren.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); zu 2. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
zu 2. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL