Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Was geschieht mit dem Gebäude des russischen Konsulats?

Vorlagentyp: OF Linke

Begründung

russischen Konsulats? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die BiMa - Eigentümerin des Gebäudes des ehemaligen russischen Konsulats - einzuwirken, den leerstehenden Raum sozialen Zwecken zuzuführen. Denkbar wäre u.a. die Nutzung als Bürgerhaus, das es im Nordend als einem der bevölkerungsreichsten Stadtviertel nicht gibt. Ebenso - oder zusätzlich - könnten die bislang als Wohnungen für Konsulatsangestellte genutzten Räume in dem Gebäude als Unterkunft für schutzsuchende Menschen eingerichtet werden. Sie dürften den amtlichen Anforderungen besser als Sammelunterkünfte oder mangelhaft isolierte Container genügen. Auch bezahlbarer Wohnraum ist im Frankfurter Nordend knapp gesäht und muss dringend geschaffen werden. Sollte die BiMA noch nicht über die Liegenschaft verfügen können, wird der Magistrat gebeten, auf die BiMA einzuwirken, beim Generalkonsulat der Russischen Föderation nachzufragen, was mit dem Gebäude beabsichtigt wird. Sollte die BiMA schon über die Liegenschaft verfügen, jedoch die oben genannten Absichten nicht verfolgen wollen, wird der Magistrat gebeten, in Verhandlung mit der BiMA zur Übernahme der Liegenschaft zu treten. Begründung: Dem eng besiedelten Nordend fehlt es an Räumen für die Öffentlichkeit und für Normalverdienende bezahlbarem Wohnraum. Mit einer Unterkunft für Geflüchtete, insbesondere aus der Ukraine, könnte die Stadt an diesem Ort ein symbolträchtiges Zeichen setzen für ihre Solidarität mit den Menschen, die dem Horror eines Krieges entkommen sind. Das nun freigewordene Gebäude des ehemaligen russischen Konsulats bietet dafür eine Chance. Diese bitten wir den Magistrat auszuloten.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2024, OF 757/3 Betreff: Was geschieht mit dem Gebäude des russischen Konsulats? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die BiMa - Eigentümerin des Gebäudes des ehemaligen russischen Konsulats - einzuwirken, den leerstehenden Raum sozialen Zwecken zuzuführen. Denkbar wäre u.a. die Nutzung als Bürgerhaus, das es im Nordend als einem der bevölkerungsreichsten Stadtviertel nicht gibt. Ebenso - oder zusätzlich - könnten die bislang als Wohnungen für Konsulatsangestellte genutzten Räume in dem Gebäude als Unterkunft für schutzsuchende Menschen eingerichtet werden. Sie dürften den amtlichen Anforderungen besser als Sammelunterkünfte oder mangelhaft isolierte Container genügen. Auch bezahlbarer Wohnraum ist im Frankfurter Nordend knapp gesäht und muss dringend geschaffen werden. Sollte die BiMA noch nicht über die Liegenschaft verfügen können, wird der Magistrat gebeten, auf die BiMA einzuwirken, beim Generalkonsulat der Russischen Föderation nachzufragen, was mit dem Gebäude beabsichtigt wird. Sollte die BiMA schon über die Liegenschaft verfügen, jedoch die oben genannten Absichten nicht verfolgen wollen, wird der Magistrat gebeten, in Verhandlung mit der BiMA zur Übernahme der Liegenschaft zu treten. Begründung: Dem eng besiedelten Nordend fehlt es an Räumen für die Öffentlichkeit und für Normalverdienende bezahlbarem Wohnraum. Mit einer Unterkunft für Geflüchtete, insbesondere aus der Ukraine, könnte die Stadt an diesem Ort ein symbolträchtiges Zeichen setzen für ihre Solidarität mit den Menschen, die dem Horror eines Krieges entkommen sind. Das nun freigewordene Gebäude des ehemaligen russischen Konsulats bietet dafür eine Chance. Diese bitten wir den Magistrat auszuloten. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.02.2024, OF 668/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 4 Auf Wunsch der CDU wird über die Vorlage OF 757/3 absatzweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6069 2024 1. Die Vorlage OF 668/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 742/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 757/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu Absatz 1: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu Absatz 2 und 3: Einstimmige Annahme