Katastrophenschutz für Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall sensibilisieren
Vorlagentyp: OF GRÜNE, SPD
Begründung
Die Erfahrungen der diesjährigen Hochwasserkatastrophen lehren, dass die durchaus vorhandenen Hochwasserschutzmaßnahmen einen trügerischen Schutz versprachen. Es mag sein, dass deshalb verantwortliche Stellen nicht rechtzeitig oder mit Nachdruck Warnungen aussprachen und bedrohte Hausbewohner:innen sich in falscher Sicherheit wiegten und trotz extrem steigender Fluten keinen Anlass sahen, ihre Wohnungen zu verlassen. Das Ausmaß der Wassermassen war anscheinend nicht annähernd in den Abflussberechnungen für den Hochwasserschutz berücksichtigt. Auch der bescheidene Lauf des Kalbachs führte bei stärkeren Regenfällen schon zu kleineren Überflutungen. Nicht auszuschließen ist, dass bei anhaltendem Starkregen auch die Abflussrohre des Kalbachs zu gering bemessen sind. Bisher gibt es keine Informationen, die betroffene Anlieger auf eine mögliche ernsthafte Bedrohungslage vorbereiten. Auch wenn der Oberlauf des Kalbachs nicht in einem engen Taleinschnitt verläuft, ist sein Einzugsbereich im Bommersheimer Feld von einer beträchtlichen flächenmäßigen Ausdehnung.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 30.08.2021,
OF 75/12 Betreff: Katastrophenschutz für
Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in
Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall
sensibilisieren Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf mögliche
extreme Wetterlagen den Abfluss des Kalbachs zu überprüfen und
festzustellen: 1. ob das Rückhaltebecken am Oberlauf
des Kalbachs in den Bommersheimer Wiesen auch für extreme Niederschläge
ausreichend bemessen ist, oder ob ein weiterer Retentionsraum erforderlich
wird, 2. wie sichergestellt
werden kann, dass die Eintrittsöffnung in die Verrohrung des Kalbachs nördlich
der L 3019 im Katastrophenfall nicht durch Treibgut schnell blockiert wird,
3. wie sichergestellt ist, dass
bei einer Überlastung der Verrohrung des Kalbachs in der Bachstraße angrenzende
Wohnhäuser vor Überflutungen geschützt sind, 4. ob der Bachverlauf im Zuge des Kalbacher
Stadtpfads mit teilweise beidseitigen engen Einschnitten in der Lage ist,
extreme Hochwasserabflüsse zu bewältigen, 5. ob von dem Gewerbegrundstück der Carbone AG in der
Talstraße (Unterlauf des Kalbachs) bei Hochwasser eine besondere Gefährdung
durch Chemikalien ausgehen kann, 6. ob durch Fließpfadkarten, wie sie vom Hessischen
Amt für Naturschutz, Umwelt und Geologie erstellt werden,
Starkregengefährdungsgebiete mit eventuell gefährdeten Grundstücken ermittelt
werden können und 7. wie
Bewohner:innen im Ernstfall auch ohne individuelle Vorbereitung (spezifische
Smartphone-Apps) alarmiert werden sollen und ob es sinnvoll und geplant ist,
hierfür auch (wieder) auf örtliche Sirenen zurückzugreifen. Auf gefährdete Grundstücke, auf denen
im Ernstfall Personen zu evakuieren sind, sind Eigentümer:innen hinzuweisen.
Gefährdungskarten sind öffentlich bekannt zu machen. Begründung: Die Erfahrungen der diesjährigen
Hochwasserkatastrophen lehren, dass die durchaus vorhandenen
Hochwasserschutzmaßnahmen einen trügerischen Schutz versprachen. Es mag sein,
dass deshalb verantwortliche Stellen nicht rechtzeitig oder mit Nachdruck
Warnungen aussprachen und bedrohte Hausbewohner:innen sich in falscher
Sicherheit wiegten und trotz extrem steigender Fluten keinen Anlass sahen, ihre
Wohnungen zu verlassen. Das Ausmaß der Wassermassen war anscheinend nicht
annähernd in den Abflussberechnungen für den Hochwasserschutz
berücksichtigt.
Auch der bescheidene Lauf des
Kalbachs führte bei stärkeren Regenfällen schon zu kleineren Überflutungen.
Nicht auszuschließen ist, dass bei anhaltendem Starkregen auch die Abflussrohre
des Kalbachs zu gering bemessen sind. Bisher gibt es keine Informationen, die
betroffene Anlieger auf eine mögliche ernsthafte Bedrohungslage vorbereiten.
Auch wenn der Oberlauf des Kalbachs nicht in einem engen Taleinschnitt
verläuft, ist sein Einzugsbereich im Bommersheimer Feld von einer
beträchtlichen flächenmäßigen Ausdehnung. Antragsteller:
GRÜNE
SPD
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
10.09.2021, OF
94/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12
am 10.09.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 732 2021
1. Die Vorlage
OF 75/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 94/12 für erledigt erklärt.
2. Die Vorlage
OF 94/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
OF_75-12_2021Katastrophenschutz für Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall sensibilisieren