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Verwendungsmöglichkeiten des Ortsbeiratsbudgets ausweiten auf die projektbezogene Förderung kultureller und sozialer Initiativen!

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Ortsbeiratsbudgets ausweiten auf die projektbezogene Förderung kultureller und sozialer Initiativen! Vorgang: ST 1780/12 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Die Verwendungsmöglichkeiten des Ortsbeiratsbudgets werden auf die einmalige projektbezogene Förderung kultureller und sozialer Aktivitäten von gemeinnützigen Vereinen und Trägern, die der Förderung der kulturellen Vielfalt und des Zusammenhalts in den Stadtteilen dienen, unter Beachtung der Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung städtischer Zuwendungen sowie der Grundsätze für die Verwendung der Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung (Allgemeine Bewirtschaftungsgrundsätze - ABewGr) erweitert. Dementsprechend wird § 3 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte ("Diese Maßnahmen sind:") ergänzt um die Ziffer 8 "projektbezogene Förderung kultureller und sozialer Initiativen." Begründung: Landauf landab wird stets für "mehr Bürgerbeteiligung" geworben. Auch und gerade in Frankfurt. Ein wichtiger Schritt hin zu einer höheren Bürgerbeteiligung führt über die zeitnahe Umsetzung von Bürgeranliegen in den Stadtteilen. Zu diesem Zweck stehen den Ortsbeiräten ihre "Ortsbeiratsbudgets" zur Verfügung, die nach § 3 Abs. 3 Satz 2 der bisherigen "Geschäftsordnung der Ortsbeiräte der Stadt Frankfurt" jedoch hauptsächlich für Verschönerungsmaßnahmen verwendet werden dürfen. Naturgemäß gehen die Bedürfnisse der Bürger jedoch über solche Verschönerungen hinaus und erstrecken sich gerade auch auf kulturelle und soziale Projekte. Um es den Ortsbeiräten möglich zu machen, hier zügig und in enger Absprache mit den Verantwortlichen der Initiativen und Projekte vor Ort zu unterstützen, ist es notwendig, die Verwendungsmöglichkeiten für die Ortsbeiratsbudgets über reine Verschönerungsmaßnahmen hinaus zu erweitern. Dies gilt umso mehr, als die Sparkommission der schwarz-grünen Regierungskoalition bedauerlicherweise die Budgets aller Ortsbeiräte in Frankfurt um 50% auf 0,50 EUR statt bisher 1,- EUR pro Einwohner gekürzt hat. Gleichzeitig wünschen sich alle mehr Bürgerbeteiligung und Basisdemokratie. In den Ortsbeiräten wird sehr offen, transparent und sparsam mit dem Ortsbeiratsbudget umgegangen. Dieser sparsame und verantwortungsvolle Umgang der Ortsbeiräte mit Steuergeldern hätte nicht durch eine Halbierung der Mittel bestraft werden dürfen. Bedenkt man, dass der Ortsbeirat 5 - ähnlich wie viele andere Ortsbeiräte in Frankfurt - sein Budget gerade auch vor dem Hintergrund der sehr beschränkten Verwendungsmöglichkeiten in den vergangenen Jahren nicht einmal annähernd voll ausgeschöpft hat, erscheint eine Ausweitung der Verwendungsmöglichkeit auf kulturelle und soziale Projekte erst recht angemessen und zielführend. Diese Möglichkeit hat der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1780 auch ausdrücklich in den Raum gestellt. Gerade der Ortsbeirat 5 hat die schmerzliche Erfahrung gemacht, dass die Stadt Frankfurt einzelne sozial und kulturell dringend notwendige Projekte aus finanziellen Gründen nicht nach dem "Gießkannenprinzip" fördern will, dem Ortsbeirat aber umgekehrt aufgrund der insofern nicht mehr zeitgemäßen Regelung seiner Geschäftsordnung die Hände gebunden sind, obwohl die Mittel im Ortsbeiratsbudget an sich vorhanden sind. Daher fordert der Ortsbeirat 5 eine breitere Verwendungsmöglichkeit der Mittel. Gerade die Ortsbeiräte sind das parlamentarische Gremium, das den direktesten Kontakt zu den Menschen vor Ort hat. Sie können oft am besten einschätzen, welche Ausgaben berechtigt, sinnvoll und notwendig sind.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2013, OF 749/5 Betreff: Verwendungsmöglichkeiten des Ortsbeiratsbudgets ausweiten auf die projektbezogene Förderung kultureller und sozialer Initiativen! Vorgang: ST 1780/12 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Die Verwendungsmöglichkeiten des Ortsbeiratsbudgets werden auf die einmalige projektbezogene Förderung kultureller und sozialer Aktivitäten von gemeinnützigen Vereinen und Trägern, die der Förderung der kulturellen Vielfalt und des Zusammenhalts in den Stadtteilen dienen, unter Beachtung der Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung städtischer Zuwendungen sowie der Grundsätze für die Verwendung der Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung (Allgemeine Bewirtschaftungsgrundsätze - ABewGr) erweitert. Dementsprechend wird § 3 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte ("Diese Maßnahmen sind:") ergänzt um die Ziffer 8 "projektbezogene Förderung kultureller und sozialer Initiativen." Begründung: Landauf landab wird stets für "mehr Bürgerbeteiligung" geworben. Auch und gerade in Frankfurt. Ein wichtiger Schritt hin zu einer höheren Bürgerbeteiligung führt über die zeitnahe Umsetzung von Bürgeranliegen in den Stadtteilen. Zu diesem Zweck stehen den Ortsbeiräten ihre "Ortsbeiratsbudgets" zur Verfügung, die nach § 3 Abs. 3 Satz 2 der bisherigen "Geschäftsordnung der Ortsbeiräte der Stadt Frankfurt" jedoch hauptsächlich für Verschönerungsmaßnahmen verwendet werden dürfen. Naturgemäß gehen die Bedürfnisse der Bürger jedoch über solche Verschönerungen hinaus und erstrecken sich gerade auch auf kulturelle und soziale Projekte. Um es den Ortsbeiräten möglich zu machen, hier zügig und in enger Absprache mit den Verantwortlichen der Initiativen und Projekte vor Ort zu unterstützen, ist es notwendig, die Verwendungsmöglichkeiten für die Ortsbeiratsbudgets über reine Verschönerungsmaßnahmen hinaus zu erweitern. Dies gilt umso mehr, als die Sparkommission der schwarz-grünen Regierungskoalition bedauerlicherweise die Budgets aller Ortsbeiräte in Frankfurt um 50% auf 0,50 EUR statt bisher 1,- EUR pro Einwohner gekürzt hat. Gleichzeitig wünschen sich alle mehr Bürgerbeteiligung und Basisdemokratie. In den Ortsbeiräten wird sehr offen, transparent und sparsam mit dem Ortsbeiratsbudget umgegangen. Dieser sparsame und verantwortungsvolle Umgang der Ortsbeiräte mit Steuergeldern hätte nicht durch eine Halbierung der Mittel bestraft werden dürfen. Bedenkt man, dass der Ortsbeirat 5 - ähnlich wie viele andere Ortsbeiräte in Frankfurt - sein Budget gerade auch vor dem Hintergrund der sehr beschränkten Verwendungsmöglichkeiten in den vergangenen Jahren nicht einmal annähernd voll ausgeschöpft hat, erscheint eine Ausweitung der Verwendungsmöglichkeit auf kulturelle und soziale Projekte erst recht angemessen und zielführend. Diese Möglichkeit hat der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1780 auch ausdrücklich in den Raum gestellt. Gerade der Ortsbeirat 5 hat die schmerzliche Erfahrung gemacht, dass die Stadt Frankfurt einzelne sozial und kulturell dringend notwendige Projekte aus finanziellen Gründen nicht nach dem "Gießkannenprinzip" fördern will, dem Ortsbeirat aber umgekehrt aufgrund der insofern nicht mehr zeitgemäßen Regelung seiner Geschäftsordnung die Hände gebunden sind, obwohl die Mittel im Ortsbeiratsbudget an sich vorhanden sind. Daher fordert der Ortsbeirat 5 eine breitere Verwendungsmöglichkeit der Mittel. Gerade die Ortsbeiräte sind das parlamentarische Gremium, das den direktesten Kontakt zu den Menschen vor Ort hat. Sie können oft am besten einschätzen, welche Ausgaben berechtigt, sinnvoll und notwendig sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2012, ST 1780 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2013, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 749/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 459 2014 Die Vorlage OF 749/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Verwendungsmöglichkeiten des Ortsbeiratsbudgets werden auf die einmalige projektbezogene Förderung kultureller, sozialer und sportlicher Aktivitäten, die der Förderung der kulturellen Vielfalt und des Zusammenhalts in den Stadtteilen dienen, unter Beachtung der Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung städtischer Zuwendungen sowie der Grundsätze für die Verwendung der Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung (Allgemeine Bewirtschaftungsgrundsätze - ABewGr) erweitert. Dementsprechend wird § 3 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte ("Diese Maßnahmen sind:") wie folgt ergänzt: "8. Projektbezogene Förderung kultureller, sozialer und sportlicher Initiativen." Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FAG und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)