Überprüfen der Außenbewirtschaftung im Bahnhofsviertel
Begründung
im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Außenbewirtschaftung der Gaststätten im öffentlichen Raum des Bahnhofsviertels ist strenger zu kontrollieren und gegebenenfalls einzuschränken. Der Magistrat wird aufgefordert, das Ordnungsamt zu veranlassen, die gastronomischen Betriebe, die ihre Tische und Stühle im öffentlichen Raum, d.h. auf den Bürgersteigen aufbauen, zu überprüfen, da diese in Einzelfällen den Fußgängern keine ausreichende Fläche für einen Durchgang lassen. Gravierende Beispiele auf den schmalen Bürgersteigen der Seitenstraßen: - Münchener Straße 28/Ecke Elbestraße, - Elbestraße 15/Ecke Münchener Straße, - Münchener Straße 15/Weserstraße. Begründung: Die Belebung des öffentlichen Raumes, nicht nur in den Sommermonaten, sondern während aller Jahreszeiten, ist erklärtes Ziel der Stadtplanung und auch der Ortsbeiräte; dazu dient u.a. auch eine Gastronomie auf Flächen, die dafür geeignet sind. Hierbei kommt es oft zu Interessenkonflikten zwischen den Anbietern gastronomischen Leistungen im Außenraum und Passanten, die ausreichenden Raum zu Fortkommen auf den Bürgersteigen benötigen. Dies gilt insbes. für Passant*innen mit Kinderwagen und gehbehinderte Menschen, die z. B. auf Rollatoren angewiesen sind. Im Bereich zwischen Münchener Straße und Kaiserstraße macht sich vor allem in den Abendstunden ein "Wildwuchs" mit Tischen und Stühlen auf den Bürgersteigen breit, so dass für Fußgänger kein ausreichender Abstand für eine Passage gegeben ist und unweigerlich ein Ausweichen - um die geparkten Autos herum - auf die Straße nötigt, was mit Gefährdungsrisiken verbunden ist.