Überprüfen der Außenbewirtschaftung im Bahnhofsviertel
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST
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Betreff: Überprüfen der
Außenbewirtschaftung im Bahnhofsviertel Der Magistrat hat am 23.10.2018
sieben Gaststättenbetriebe mit Außengastronomie im Bahnhofsviertel überprüft.
Fünf Gaststätten verfügten über die erforderliche Sondernutzungserlaubnis, um
eine Außenbewirtschaftung zu betreiben und erfüllten die festgeschriebenen
Vorgaben. Die geforderte Restbreite des Gehwegs von 1,50 Meter wurde
eingehalten. Bei zwei Betrieben fehlte die erforderliche
Sondernutzungserlaubnis. Diese Gaststätten können eine Sondernutzung beantragen
und werden nochmals kontrolliert. Darüber hinaus wurde auch die
Außengastronomie im Bereich der Kaiserstraße überprüft. Dort war - bedingt
durch die Größe des Gehwegbereichs - eine Restbreite von mehr als drei Metern
gegeben. Generell werden in Frankfurt am Main
die genehmigten Außengastronomieflächen sukzessive mit speziellen Messingnägeln
gekennzeichnet. Diese Markierungen ermöglichen klare Vorgaben für die
Gaststättenbetriebe, stellen den Gemeingebrauch der Gehwege sicher und
erleichtern etwaige Kontrollen. Durch die gewünschte Belebung des Bahnhofsviertels
hat sich zwischen der Kaiserstraße und der Münchener Straße seit einigen Jahren
eine beliebte Gastronomie-Szene entwickelt. Diese zieht - besonders in den
Sommermonaten beziehungsweise an den Wochenenden - mehr Besucherinnen und
Besucher an, als es die Kapazitäten der Lokale zulassen. Entsprechend bilden
sich vor den Gaststätten große Menschenansammlungen. Daraus ergeben sich
Einschränkungen für den Fußverkehr, die nicht im direkten Zusammenhang mit der
Außengastronomie stehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.09.2018, OM 3704