Griesheim/Goldstein: A 5 - Luft- und Lärmmessung sowie Lärmreduzierung
Antrag
Die B 56 als auch die B 62 werden zurückgewiesen. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich vor dem Autobahnamt GmbH und dem Verkehrsministerium für seine Bürger und Bürgerinnen einzusetzen und 1. die mit OA 227 geforderte Luft- und Lärmmessung vorzunehmen bzw. zu fordern und sich nicht mit Zahlen aus 2019 abspeisen zu lassen. 2. gemäß der OA 228 - notfalls auch gerichtlich - eine Tempobeschränkung durchzusetzen, da die vorhandenen uralten Lärmschutzwände keinen ausreichenden Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen geben.
Begründung
Die Antwort des Magistrats ist nicht akzeptabel. Er versteckt sich jeweils hinter der Antwort der Autobahn GmbH. Im Interesse seiner Bürger und Bürgerinnen sollte er aber alles unternehmen, um diese vor Luft- und Lärmverschmutzung zu schützen. Die Autobahn geht mitten durch Frankfurt. Somit also innerstädtisch. Sie ist faktisch 8spurig, da die beiden Standstreifen temporär mitbenutzt werden. Die Lärmschutzwand wurde nie erneuert. Stattdessen wurden Bäume gefällt, wodurch ungefiltert die Luft der Autobahn zu den Siedlungen getragen wird. Dass eine Geschwindigkeitsreduzierung nichts bewirken würde, ist eine Missachtung der vom Autolärm stark betroffenen Menschen und Ihrer Gesundheit. Denn jede Reduzierung hilft den betroffenen Menschen. Ein weitere Missachtung gegenüber den hier lebenden Menschen ist die Aussage, dass die Ergebnisse von Lärmmessungen keinerlei Auswirkungen auf mögliche rechtliche Verpflichtungen des Baulastträgers zu Maßnahmen der Lärmsanierung hätten. Nach der Aussage in der B 56 wären die Menschen also nicht schützenswert, weil sie ja ein "bisschen" uralte Lärmschutzwand haben. Die Lärmschutzwand ist und war für eine 6spurige Autobahn mit weniger Autoverkehr ausgelegt. Heute ist sie - egal ob faktisch oder formal - eine 8spurige Autobahn mit sehr viel mehr Verkehr.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung); BFF (= Enthaltung)
zu 2. CDU und fraktionslos gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme); GRÜNE und FDP (= Enthaltung)