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Griesheim A 5 - Luft- und Lärmmessung in dem Bereich der Siedlung Lindenhag

Vorlagentyp: B

Bericht

Der Wunsch nach einer Lärm- und Luftschadstoffmessung im Bereich der autobahnnahen Siedlung Lindenhag ist zwar grundsätzlich nachvollziehbar, im Ergebnis stünden jedoch keine unmittelbaren Maßnahmen oder rechtliche Verpflichtungen, sodass der mit den Messungen verbundene Aufwand nicht gerechtfertigt werden kann und daher abgelehnt werden muss. Untersuchungen haben eine schnelle Abnahme der lufthygienischen Belastung mit zunehmender Entfernung von Autobahnen gezeigt. Aufgrund der bereits vorhandenen Lärmschutzwände, welche ähnlich dem Funktionsprinzip eines Schornsteins den freien Abtransport der Schadstoffbelastung in höheren Luftschichten begünstigen sowie der in Frankfurt am Main vorherrschenden Hauptwindrichtung aus südwestlichen Richtungen, sind in der Siedlung Lindenhag keine lufthygienischen Grenzwertüberschreitungen zu erwarten. Lufthygienische Grenzwerte beziehen sich immer auf ein vollständiges Kalenderjahr und werden in Frankfurt inzwischen flächendeckend - also auch in verkehrsreichen Straßenschluchten mit gehemmter Durchlüftung - eingehalten. Auch in Bezug auf die Lärmbelastung hätten die Ergebnisse von Lärmmessungen keinerlei Auswirkungen auf mögliche rechtliche Verpflichtungen des Baulastträgers zu Maßnahmen der Lärmsanierung. Lärm-Immissionsgrenzwerte gelten nur für den Neubau oder die wesentliche Änderung von Straßen und basieren ausschließlich auf Lärmberechnungen gemäß der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV). Somit finden diese im vorliegenden Fall keine Anwendung. Die freiwillige Lärmsanierung des Bundes an Autobahnen gemäß den "Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm" (Lärmschutz-Richtlinien-StV) findet darüber hinaus prioritär an Stellen mit sehr hoher Betroffenheit (beispielsweise fehlende Lärmschutzwände) statt. Zur themenverwandten OA 228, hat der Magistrat erneut eine ablehnende Stellungnahme der Autobahn GmbH mit folgendem Wortlaut erhalten: "Wir haben eine Neuberechnung der Lärmsituation für die Ortsteile Griesheim und Goldstein mit den aktuellen Verkehrszahlen aus 2019 im Zuge der A5 durchgeführt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Vzul = 100 km/h entsprechend den maßgebenden "Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm" (Lärmschutz-Richtlinien-StV) vom 23. November 2007 nicht gegeben sind. Zwar werden an einigen Gebäuden im Nahbereich die maßgeblichen Immissionsrichtwerte erreicht oder überschritten, jedoch wird die notwendige Pegelminderung von 3 dB(A) durch die verkehrsbeschränkende Maßnahme nicht erreicht. Die vorgeschlagene Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h im Tagzeitraum bzw. 60 km/h im Nachtzeitraum ist keinesfalls ein "einfaches Mittel", sondern eine tiefgreifende Einschränkung, welche mit der Funktion einer Autobahn im Regelfall nicht vereinbar ist."