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Griesheim/Goldstein: A 5 - Lärmreduzierung

Vorlagentyp: B

Bericht

Der Magistrat begrüßt die Anregung, die von der Autobahn A 5 ausgehende Lärmbelastung durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung zu dämpfen, hat jedoch keine Möglichkeit, solche anzuordnen. Der Magistrat hat sich daher an die zuständige Autobahn GmbH gewandt und um Stellungnahme gebeten. Die Autobahn GmbH hat hierzu mitgeteilt: "Wir haben eine Neuberechnung der Lärmsituation für die Ortsteile Griesheim und Goldstein mit den aktuellen Verkehrszahlen aus 2019 im Zuge der A5 durchgeführt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Vzul = 100 km/h entsprechend den maßgebenden 'Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm' (Lärmschutz-Richtlinien-StV) vom 23. November 2007 nicht gegeben sind. Zwar werden an einigen Gebäuden im Nahbereich die maßgeblichen Immissionsrichtwerte erreicht oder überschritten, jedoch wird die notwendige Pegelminderung von 3 dB(A) durch die verkehrsbeschränkende Maßnahme nicht erreicht. Die vorgeschlagene Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h im Tagzeitraum bzw. 60 km/h im Nachtzeitraum ist keinesfalls ein 'einfaches Mittel', sondern eine tiefgreifende Einschränkung, welche mit der Funktion einer Autobahn im Regelfall nicht vereinbar ist."