Wie geht es weiter mit dem ehemaligen Sozialrathaus? Schandfleck Schwalbacher Straße 47
Vorlagentyp: OF U.B.
Begründung
ehemaligen Sozialrathaus? Schandfleck Schwalbacher Straße 47 Seit Jahren steht das bis ca. 2008 von der Stadt Frankfurt genutzte Gebäude Schwalbacher Straße 47 leer. Das Eckhaus zur Mainzer Landstraße ist in einem Zustand des Verfalls und verrottet vor sich hin. Auch die Außenanlagen bieten mit ihren Müll- und Abfallablagerungen einen Ekel erregenden Eindruck. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:
- Wer ist Eigentümer der Liegenschaft?
- Sind dem Magistrat Pläne des Eigentümers für diese Liegenschaft bzw. das Grundstück bekannt?
- Was hat der Magistrat bisher unternommen, um die Liegenschaft bzw. das Grundstück einer sinnvollen Nutzung zukommen zu lassen? Begründung: In Zeiten, wo Hände ringend nach Flächen für den Bau von Wohnungen, Bildungs- und sozialen Einrichtungen gesucht wird, ist unverständlich, warum hier in zentraler Lage seit Jahren ein Gebäude leer steht.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2018, OF 710/1
Betreff: Wie geht es weiter mit dem
ehemaligen Sozialrathaus? Schandfleck Schwalbacher Straße 47 Seit Jahren steht das bis
ca. 2008 von der Stadt Frankfurt genutzte Gebäude Schwalbacher Straße 47 leer.
Das Eckhaus zur Mainzer Landstraße ist in einem Zustand des Verfalls und
verrottet vor sich hin. Auch die Außenanlagen bieten mit ihren Müll- und
Abfallablagerungen einen Ekel erregenden Eindruck. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat
aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wer ist Eigentümer der Liegenschaft? 2. Sind dem Magistrat Pläne des
Eigentümers für diese Liegenschaft bzw. das Grundstück bekannt? 3. Was hat der Magistrat bisher
unternommen, um die Liegenschaft bzw. das Grundstück einer sinnvollen Nutzung
zukommen zu lassen? Begründung: In Zeiten, wo Hände ringend nach Flächen für den Bau
von Wohnungen, Bildungs- und sozialen Einrichtungen gesucht wird, ist
unverständlich, warum hier in zentraler Lage seit Jahren ein Gebäude leer
steht. Antragsteller:
U.B.
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1
am 18.09.2018, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1002 2018
Die
Vorlage OF 710/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme