Fläche für den Gemeinbedarf Flur 5, Flurstück 466/1 - Gemarkung Harheim hier: Schulerweiterungsfläche gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.08.09, §.6712
Begründung
Flurstück 466/1 - Gemarkung Harheim hier: Schulerweiterungsfläche gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.08.09, § 6712 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat zu beauftragen, die betreffende Fläche als Erweiterung des Schulhofes herzurichten. Der Erweiterungsbau der Grundschule, auch mit der Ausweisung als Ganztagsschule, wird eine zunehmende Schüleranzahl zu verkraften haben. Das Baugebiet Harheim-Nord sowie das in der Erschließungsphase befindliche Baugebiet Harheim-Süd tragen zu der wachsenden Schüleranzahl immens bei. Die Erweiterung des vorhandenen Schulhofes ist daher schlüssig, da die große Anzahl der Grundschulkinder den ihr angemessenen Pausen- und Auslaufhof benötigt. Auch mit der geplanten Symbiose zwischen Ganztagsschule und der neuen KITA 96 wird der Bedarf für eine erweiterte Fläche zunehmen. Die Ausweisung und Gestaltung soll mit der Grundschule abgestimmt werden. Die ST 800 ist wegen ihrer nicht zielgerichteten Aussage zu korrigieren. Der Bezug zum Ortsbeiratsantrag vom 05.09.2011 ist begründet herzustellen.