Fläche für den Gemeinbedarf, Flur 5, Flurstück 466/1 - Gemarkung Harheim hier: Schulerweiterungsfläche gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.09, § 6712
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 07.12.2012, B
541 Betreff:
Fläche für den
Gemeinbedarf, Flur 5, Flurstück 466/1 - Gemarkung Harheim hier:
Schulerweiterungsfläche gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
10.09.09, § 6712 Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
06.09.2012, § 2057 - OA
199/12 OBR 14 -
Zwischenzeitlich hat ein
Ortstermin mit allen beteiligten Personen stattgefunden. Das Gelände eignet sich hervorragend
zum Spielen durch Kinder, indem eigene Grenzen und Möglichkeiten zu entdecken
sind. Das Gelände stellt somit eine Ergänzung zum Schulhof dar und macht eine
kindgemäße Bewegungserfahrung möglich. Spielen mit Naturmaterialien, Natur
entdecken und erkunden sollen hier im Vordergrund stehen. Damit das Gelände durch die Schule
und dem Kinderzentrum genutzt werden kann, wurden folgende Punkte
festgelegt: - Die Beteiligten waren sich einig,
dass nicht die ganze Fläche (Flur 5, Flurstück 466/1) für die Nutzung der
beiden Einrichtungen geeignet ist, sondern nur ein Bereich von ca. 30m
Tiefe. - Das Gelände muss
aus Verkehrssicherheitsgründen zum Bach hin abgezäunt werden und zwar über die
ganze Breite (ca. 56 m). Das Hochbauamt wird mit der Kostenschätzung der
Zaunanlage beauftragt. - Das
Gelände soll in die Liegenschaftsverwaltung des Stadtschulamts übertragen
werden, da das Gelände vorzugsweise durch die Betreuung an der Schule genutzt
werden soll. - Mit dem
Verein Umweltlernen Frankfurt e.V. wird das Gelände naturnah hergerichtet.
Kosten hierfür ca. 5.000 bis 8.000 €. - Das Gelände wird als naturnahes Spielgelände
genutzt, anfallende Pflegearbeiten werden durch die Betreuung an der Schule,
sowie Elternaktionstagen durchgeführt. - Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung
des Geländes liegt bei der Betreuung an der Schule (Hort und ESB). - Das Gelände steht auch für
eventuelle Unterrichtszwecke der Schule zur Verfügung. - Geprüft wir zurzeit von Seiten des Kinderzentrums,
ob bereits eine vorherige Nutzung des Geländes auf der Basis eines "Ausfluges"
ohne Zaun genutzt werden kann. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
14.05.2012, OA 199
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 14
Versandpaket: 12.12.2012 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR
14 am 21.01.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 541
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: 2 CDU, GRÜNE, SPD
und FREIE WÄHLER; 1 CDU (= Enthaltung) 17. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 18.02.2013, TO I, TOP 15
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 541
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 2712, 17. Sitzung
des Ausschusses für Bildung und Integration vom 18.02.2013 Aktenzeichen: 40 2