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Fläche für den Gemeinbedarf, Flur 5, Flurstück 466/1 - Gemarkung Harheim hier: Schulerweiterungsfläche gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.09, § 6712

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 07.12.2012, B 541

Betreff: Fläche für den Gemeinbedarf, Flur 5, Flurstück 466/1 - Gemarkung Harheim hier: Schulerweiterungsfläche gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.09, § 6712 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.09.2012, § 2057 - OA 199/12 OBR 14 - Zwischenzeitlich hat ein Ortstermin mit allen beteiligten Personen stattgefunden. Das Gelände eignet sich hervorragend zum Spielen durch Kinder, indem eigene Grenzen und Möglichkeiten zu entdecken sind. Das Gelände stellt somit eine Ergänzung zum Schulhof dar und macht eine kindgemäße Bewegungserfahrung möglich. Spielen mit Naturmaterialien, Natur entdecken und erkunden sollen hier im Vordergrund stehen. Damit das Gelände durch die Schule und dem Kinderzentrum genutzt werden kann, wurden folgende Punkte festgelegt: - Die Beteiligten waren sich einig, dass nicht die ganze Fläche (Flur 5, Flurstück 466/1) für die Nutzung der beiden Einrichtungen geeignet ist, sondern nur ein Bereich von ca. 30m Tiefe. - Das Gelände muss aus Verkehrssicherheitsgründen zum Bach hin abgezäunt werden und zwar über die ganze Breite (ca. 56 m). Das Hochbauamt wird mit der Kostenschätzung der Zaunanlage beauftragt. - Das Gelände soll in die Liegenschaftsverwaltung des Stadtschulamts übertragen werden, da das Gelände vorzugsweise durch die Betreuung an der Schule genutzt werden soll. - Mit dem Verein Umweltlernen Frankfurt e.V. wird das Gelände naturnah hergerichtet. Kosten hierfür ca. 5.000 bis 8.000 €. - Das Gelände wird als naturnahes Spielgelände genutzt, anfallende Pflegearbeiten werden durch die Betreuung an der Schule, sowie Elternaktionstagen durchgeführt. - Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung des Geländes liegt bei der Betreuung an der Schule (Hort und ESB). - Das Gelände steht auch für eventuelle Unterrichtszwecke der Schule zur Verfügung. - Geprüft wir zurzeit von Seiten des Kinderzentrums, ob bereits eine vorherige Nutzung des Geländes auf der Basis eines "Ausfluges" ohne Zaun genutzt werden kann.