Geplante Ortsrandstraße: Bestehende Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 beibehalten! Ablehnung des Vorschlags des Ortsbeirates 10 hinsichtlich eines Brückenbauwerks oder einer Unterführung
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 beibehalten! Ablehnung des Vorschlags des Ortsbeirates 10 hinsichtlich eines Brückenbauwerks oder einer Unterführung Vorgang: B 1014/03; V 220/16 OBR 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Umsetzung der Planung weiterhin mit Priorität nur die Variante einer schienengleichen Querung der U-Bahntrasse durch die Ortsrandstraße zu verfolgen. Der Ortsbeirat weist auf die positive Prüfung seitens des Magistrats und das Einvernehmen mit dem Verkehrsträger hin (B 1014 vom 12.12.2003), welche ebenfalls aufgrund der besonderen Ortslage die Machbarkeit positiv ansahen und dies dann in den Bebauungsplan einarbeiten ließen. (siehe Ausbauplan des beschrankten Bahnüberganges in Anlage). Die Querung mittels eines Brückenbauwerkes beziehungsweise einer Unterführung wird aus städtebaulichen Gründen (negatives Landschaftsbild), dem extrem großen Flächenverbrauch und der enorm höheren Investitionskosten weiterhin abgelehnt. Der Vorschlag des für Bonames zuständigen Ortsbeirates 10 zum Bau einer Unterführung oder Brückenbauwerk für die Ortsrandstraße ist negativ zu bescheiden.
- Vor dem Hintergrund des Wunsches der Bonameser zur verkehrlichen Entlastung ist als mögliche Alternative die Machbarkeit einer echten Ortsumgehung mit einer Straße abzweigend vom Harheimer Weg südöstlich an Bonames vorbei über das angrenzende Niddatal mit Anbindung an die Homburger Landstraße Richtung Frankfurter Berg vertiefend zu prüfen. Begründung: Mit Antrag V 220/2016 vom 01.11.2016 hat der 10er OBR den Bau einer Brücke oder Unterführung zur Querung der Gleise der Stadtbahn vorgeschlagen. Auch ein Vertreter der Initiative liebenswertes Bonames hat dies vorgeschlagen (Bericht FNP 04.11.), der jedoch nicht die Interessen der mit der Ortsrandstraße belasteten Nieder-Eschbacher vertritt und augenscheinlich die verkehrlichen Probleme im weiteren Verlauf der Ortsrandstraße negiert. Der Ortsbeirat Nieder-Eschbach hat sich aus mehreren Gründen für eine schrankenunterstützte Querung ausgesprochen und eingesetzt. So bildet dieser beschrankte Übergang -neben dem Vorteil der extrem günstigeren Ausbaukosten, dem geringeren Flächenverlust, dem Erhalt eines freundlicheren Landschaftsbildes- eine gewollte Hürde durch den zeitweise beschrankten Bahnübergang einen Attraktivitätsverlust dieser Straße für den überörtlichen Verkehr, was vom Ortsbeirat 15 ausdrücklich auch so erwünscht ist. Die Straße soll letztendlich vordringlich der Anbindung des neuen Baugebietes dienen. Wenn die Bewohner im Ortskern von Bonames eine echte und wirkungsvolle Ortsumgehung zur Entlastung des Harheimer Weges und Am Burghof haben wollen, ist dies nur durch eine alternative Planung zu erreichen. Hier bietet sich eine Südostumgehung von Bonames an. Dies gilt es zu prüfen. Der Ortsbeirat 15 sieht hier durchaus Möglichkeiten für eine Umgehung, die dann wirklich eine wäre. Auch wenn ein solches Vorhaben ein Eingriff in das Landschaftsumfeld darstellt und unter Umständen naturschutzrechtliche Belange betreffen wird, sollte dieser Vorschlag hinsichtlich der Machbarkeit unter planungs- und baurechtlichen Anforderungen vertiefend geprüft werden. Die Vor- und Nachteile sind zu ermitteln, die dann zur Frage Landschaftsschutz vs. Verkehrlich Entlastung für Bonames abzuwägen sind. Anlage 1 (ca. 530 KB)
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2016, OF 59/15
Betreff: Geplante Ortsrandstraße: Bestehende
Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9
beibehalten! Ablehnung des Vorschlags des Ortsbeirates 10 hinsichtlich
eines Brückenbauwerks oder einer Unterführung Vorgang: B 1014/03; V 220/16 OBR 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Magistrat wird
aufgefordert, bei der Umsetzung der Planung weiterhin mit
Priorität nur die Variante einer schienengleichen Querung der U-Bahntrasse
durch die Ortsrandstraße zu verfolgen. Der Ortsbeirat weist auf die
positive Prüfung seitens des Magistrats und das Einvernehmen mit dem
Verkehrsträger hin (B 1014 vom 12.12.2003), welche ebenfalls aufgrund der
besonderen Ortslage die Machbarkeit positiv ansahen und dies dann in den
Bebauungsplan einarbeiten ließen. (siehe Ausbauplan des beschrankten
Bahnüberganges in Anlage). Die Querung mittels eines Brückenbauwerkes
beziehungsweise einer Unterführung wird aus städtebaulichen Gründen (negatives
Landschaftsbild), dem extrem großen Flächenverbrauch und der enorm höheren
Investitionskosten weiterhin abgelehnt. Der Vorschlag des für Bonames
zuständigen Ortsbeirates 10 zum Bau einer Unterführung oder Brückenbauwerk für
die Ortsrandstraße ist negativ zu bescheiden. 2. Vor dem Hintergrund des Wunsches der Bonameser
zur verkehrlichen Entlastung ist als mögliche Alternative die Machbarkeit einer
echten Ortsumgehung mit einer Straße abzweigend vom Harheimer Weg südöstlich an
Bonames vorbei über das angrenzende Niddatal mit Anbindung an die Homburger
Landstraße Richtung Frankfurter Berg vertiefend zu prüfen. Begründung: Mit Antrag V 220/2016 vom 01.11.2016 hat der 10er
OBR den Bau einer Brücke oder Unterführung zur Querung der Gleise der Stadtbahn
vorgeschlagen. Auch ein Vertreter der Initiative liebenswertes Bonames
hat dies vorgeschlagen (Bericht FNP 04.11.), der jedoch nicht die Interessen
der mit der Ortsrandstraße belasteten Nieder-Eschbacher vertritt und
augenscheinlich die verkehrlichen Probleme im weiteren Verlauf der
Ortsrandstraße negiert. Der Ortsbeirat Nieder-Eschbach hat sich aus mehreren
Gründen für eine schrankenunterstützte Querung ausgesprochen und eingesetzt. So
bildet dieser beschrankte Übergang -neben dem Vorteil der extrem günstigeren
Ausbaukosten, dem geringeren Flächenverlust, dem Erhalt eines freundlicheren
Landschaftsbildes- eine gewollte Hürde durch den zeitweise beschrankten
Bahnübergang einen Attraktivitätsverlust dieser Straße für den überörtlichen
Verkehr, was vom Ortsbeirat 15 ausdrücklich auch so erwünscht ist. Die Straße
soll letztendlich vordringlich der Anbindung des neuen Baugebietes
dienen.
Wenn die Bewohner im Ortskern von
Bonames eine echte und wirkungsvolle Ortsumgehung zur Entlastung des Harheimer
Weges und Am Burghof haben wollen, ist dies nur durch eine alternative Planung
zu erreichen. Hier bietet sich eine Südostumgehung von Bonames an. Dies gilt es
zu prüfen. Der Ortsbeirat 15 sieht hier durchaus Möglichkeiten für eine
Umgehung, die dann wirklich eine wäre. Auch wenn ein solches Vorhaben ein
Eingriff in das Landschaftsumfeld darstellt und unter Umständen
naturschutzrechtliche Belange betreffen wird, sollte dieser Vorschlag
hinsichtlich der Machbarkeit unter planungs- und baurechtlichen
Anforderungen vertiefend geprüft werden. Die Vor- und Nachteile sind zu
ermitteln, die dann zur Frage Landschaftsschutz vs. Verkehrlich Entlastung für
Bonames abzuwägen sind. Anlage 1 (ca. 530 KB) Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 12.12.2003, B 1014
Auskunftsersuchen
vom 01.11.2016, V 220
Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15
am 04.11.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 89 2016
Die Vorlage OF
59/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor im dritten Satz
unter Ziffer 1. nach dem Wort "Investitionskosten" die Worte
"und der Unterhaltungskosten" eingefügt werden.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen BFF (=
Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Die
GRÜNE-Fraktion gibt zu Tagesordnungspunkt 16., OF 59/15, folgende
Protokollerklärung ab: "Der in der Begründung des Antrags
aufgenommenen Hinweis auf eine `Südostumgehung von Bonames ́ wird von der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Nieder-Eschbach nicht mitgetragen."