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Vorplanung der Ortsrandstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 516 „Bonames-Ost“

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 12.12.2003, B 1014

Betreff: Vorplanung der Ortsrandstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 516 "Bonames-Ost" Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 25.04.2002, § 2706 - OA 1140 und OA 605 OBR 15, l. B 63/02 - Der Magistrat hat die Vorplanung der geplanten Ortsrandstraße Bonames-Ost unter Berücksichtigung der o. a. Stadtverordnetenbeschlüsse überarbeitet. Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 5284 vom 16.12.1999 wurde dabei die Machbarkeit eines plangleichen Bahnüberganges mit positivem Ergebnis untersucht und in die Vorplanung eingearbeitet. Weiterhin wurde gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 2706 vom 25.04.2002 die verkehrs- und entwurfstechnische Machbarkeit eines Kreisverkehrsplatzes am Knotenpunkt Homburger Landstraße/Berner Straße/Ortsrandstraße untersucht und in der Vorplanung berücksichtigt. Die Vorplanung sieht eine 1,7 Kilometer lange Stadtstraße ( zul. Höchstgeschwindigkeit 50 km/h) mit beidseitigen Fahrradstreifen, einem Gehweg, überwiegend auf der dem Baugebiet zugewandten Seite, Grünstreifen, einem nach Abstimmung mit den Ortslandwirten abschnittsweise mitgeführten landwirtschaftlichen Begleitweg und Baumstandorten, die der Straße den Charakter einer Allee verleihen, vor. Die Verknüpfung der Ortsrandstraße mit dem vorhandenen und dem geplanten Straßennetz des Neubaugebietes erfolgt über die als Kreisverkehrsplätze ausgebildeten Knotenpunkte Homburger Landstraße/Berner Straße/Ortsrandstraße und Ortsrandstraße/Harheimer Weg (neu) sowie zwei Einmündungen ohne Lichtsignalanlage. Die Vorplanung sieht darüber hinaus eine niveaugleiche Querung der Stadtbahnlinie (s. o.) vor. Der Übergang wird mit Schranken und Lichtsignalen gesichert. Das nördlich und östlich der Ortsrandstraße bestehende Wirtschaftswegenetz wird abschnittsweise durch einen landwirtschaftlichen Begleitweg, der auch von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden kann, ergänzt. Die Verknüpfung des Wirtschaftswegenetzes mit der Ortsrandstraße erfolgt über zwei Anschlüsse in Höhe der unsignalisierten Anbindungen des Neubaugebietes. Die vorliegende Vorplanung ist Grundlage für die Festsetzung der Verkehrsflächen für die Ortsrandstraße im Bebauungsplan 516 "Bonames Ost". Anlage 1 (ca. 682 KB) Anlage 2 (ca. 530 KB) Anlage 3 (ca. 428 KB) Anlage 4 (ca. 398 KB)Nebenvorlage: Anregung vom 16.01.2004, OA 1496 Antrag vom 30.12.2003, OF 298/15

Verknüpfte Vorlagen