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Standort 6-zügiges Gymnasium in der Bildungsregion Mitte-Nord: Ist die Einrichtung zum Schuljahr 2020/21 realistisch?

Vorlagentyp: OF FDP

Antrag

Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Ist die Einrichtung des sechszügigen Gymnasiums für die Bildungsregion Mitte-Nord zum Schuljahr 2020/210 (vgl. M 69 2019) weiterhin vorgesehen?
  2. An welchem Standort wird die Einrichtung voraussichtlich erfolgen?
  3. Wie möchte der Magistrat sicherstellen, dass die Errichtung noch rechtzeitig zum Schuljahr 2020/21 erfolgt?
  4. Wie erfolgt nach Kenntnis des Magistrats die Zuteilung von Schülerinnen und Schüler auf das neue Gymnasium, nachdem das Gymnasium nicht in der "Schulliste der weiterführenden Schulen 2020" des staatlichen Schulamtes enthalten war und dementsprechend dieses Gymnasium im Rahmen der Wahl der weiterführenden Schule nicht gewählt werden konnte.

Begründung

Der Magistrat hat mit der ST 2395 2019 mitgeteilt, dass er (weiterhin) Standorte für das sechszügige Gymnasium für die Bildungsregion Mitte-Nord prüft. Da das Gymnasium nach der M 69 2019 zum Beginn des Schuljahres 2020/21 neu errichtet werden sollte, die entsprechende Schule jedoch nicht in der "Schulliste der weiterführenden Schulen 2020" des staatlichen Schulamtes enthalten war (Anlage F zur Übergangsverfügung Schulliste der weiterführenden Schulen 2020), bittet der Ortsbeirat um kurzfristige Beantwortung der aufgeworfenen Fragen.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 40
OBR 12
TO I, TOP 33
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage OF 579/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 41
OBR 12
TO I, TOP 34
Angenommen
Auskunftsersuchen V 1748 2020 Die Vorlage OF 579/12 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass im Antragstenor die Frage unter Ziffer 1. nachfolgenden Wortlaut hat: "Ist die Einrichtung des sechszügigen Gymnasiums für die Bildungsregion Mitte-Nord, die ursprünglich zum Schuljahr 2020/2021 (vgl. Vorlage M 69/19) geplant war, weiterhin vorgesehen?" im Antragstenor die Frage unter Ziffer 3. nachfolgenden Wortlaut hat: "Wann plant der Magistrat die Einrichtung eines sechszügigen Gymnasiums?" im Antragstenor die Frage unter Ziffer 4. wie auch der letzte Absatz der Begründung ersatzlos gestrichen werden.
Zustimmung:
Alle