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Betreuung der Sport- und Freizeitfläche östlich der Altenhöferallee

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Freizeitfläche östlich der Altenhöferallee Im Koalitionsvertrag der Parteien von CDU, SPD und Grünen wurde im Mai 2016 vereinbart, dass durch ein neues, effektives Sportstättenmanagement die Nutzung der Flächen für die Sportplätze und Sporthallen verbessert werden soll.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2016, OF 57/12 Betreff: Betreuung der Sport- und Freizeitfläche östlich der Altenhöferallee Im Koalitionsvertrag der Parteien von CDU, SPD und Grünen wurde im Mai 2016 vereinbart, dass durch ein neues, effektives Sportstättenmanagement die Nutzung der Flächen für die Sportplätze und Sporthallen verbessert werden soll. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, dass der Magistrat die neu zu errichtende Sport- und Freizeitfläche in die städtische Betreuung aufnimmt und somit die Öffnung dieser Anlage, über das ganze Jahr hinweg, von morgens bis in die Abendstunden gewährleitstet wird. Begründung: Die Größe und die Vielseitigkeit dieser neuen Anlage setzt die Notwendigkeit einer professionellen und unabhängigen Betreuung voraus. Dies kann kein ehrenamtlicher Verein in Erwartung solcher Aufgaben und Herausforderungen erfüllen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.09.2016, OF 70/12 Antrag vom 23.09.2016, OF 73/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 57/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 70/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 711 2016 1. Die Vorlage OF 57/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 73/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 70/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 73/12 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 73/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme