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Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee (Feldhamster)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1160 Betreff: Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee (Feldhamster) Die geplante Sportflächenerweiterung östlich der Altenhöferallee - gegenüber der bestehenden Anlage - war in der jüngeren Vergangenheit durch eine Feldhamsterpopulation in ihrer Planung und Umsetzung in Frage gestellt. Mit der Frühjahreskartierung 2016 wurde festgestellt, dass die Feldhamsterpopulation im Niedergang begriffen ist und keine Zukunft mehr hat. Es wird jetzt noch die Sommerkartierung abgewartet, jedoch sind keine gravierenden Änderungen dieses Ergebnisses zu erwarten. Die Sportfläche kann aller Voraussicht nach am vorgesehenen Standort ohne artenschutzrechtliche Einschränkungen geplant und realisiert werden. Sobald mit Abschluss der Sommerkartierung die artenschutzrechtlichen Belange geklärt sind, wird der Magistrat die Planung auf der Basis des am 15.10.2015 vorgestellten Vorentwurfes intensivieren und die erforderlichen Schritte veranlassen, um den Bau der Sportanlage östliche der Altenhöferallee voranzutreiben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.04.2016, OA 3 Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 711 Antrag vom 22.01.2019, OF 399/12 Auskunftsersuchen vom 22.02.2019, V 1190