Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee (Feldhamster)
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.09.2016, ST 1160 Betreff: Sport- und Freizeitgelände östlich der
Altenhöferallee (Feldhamster) Die geplante
Sportflächenerweiterung östlich der Altenhöferallee - gegenüber der bestehenden
Anlage - war in der jüngeren Vergangenheit durch eine Feldhamsterpopulation in
ihrer Planung und Umsetzung in Frage gestellt. Mit der Frühjahreskartierung 2016 wurde festgestellt,
dass die Feldhamsterpopulation im Niedergang begriffen ist und keine Zukunft
mehr hat. Es wird jetzt noch die Sommerkartierung abgewartet, jedoch sind keine
gravierenden Änderungen dieses Ergebnisses zu erwarten. Die Sportfläche kann aller Voraussicht nach am
vorgesehenen Standort ohne artenschutzrechtliche Einschränkungen geplant und
realisiert werden. Sobald mit Abschluss der Sommerkartierung die
artenschutzrechtlichen Belange geklärt sind, wird der Magistrat die Planung auf
der Basis des am 15.10.2015 vorgestellten Vorentwurfes intensivieren und die
erforderlichen Schritte veranlassen, um den Bau der Sportanlage östliche der
Altenhöferallee voranzutreiben. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
29.04.2016, OA 3
Anregung an den
Magistrat vom 07.10.2016, OM 711
Antrag vom
22.01.2019, OF
399/12
Auskunftsersuchen vom 22.02.2019, V 1190