Anwohnerschutz Bahnübergang Welscher Weg
Begründung
Weg Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, mit der Deutschen Bahn mit dem Ziel in Verhandlungen zu treten die für die Anwohner der Bahnlinie unzumutbare Lärmbelastung mitten im Wohngebiet umgehend abzustellen. Laut Eisenbahnbetriebsordnung (EBO) muss 600 Meter vor dem Bahnübergang Welscher Weg kein Warnsignal gegeben werden, wenn die Geschwindigkeit von bisher 70 km/h auf 60 km/h reduziert wird. Bis zur Änderung des DB-Fahrplans ist der Fußgängerüberweg zu schließen. Begründung: Der oben erwähnte Weg ist Teil der Fußgängerverbindung Mörfelder Landstraße / Oberschweinstiege und wird vor allem von Spaziergängern, Joggern und Radfahrern genutzt. Die EBO verpflichtet die Bahn wegen mangelnder Streckenübersichtlichkeit zu Hup-Signalen bei Geschwindigkeiten von mehr als 60 km/h an unbeschrankten Fußweg-Übergängen. Die Stelle, an der das Signal gegeben wird, befindet sich mitten im Wohngebiet. Bisher angedachte Lösungen wie die Einrichtungen von Schranken oder Lichtsignalanlagen scheitern an der Weigerung der DB die erforderlichen Kosten zu übernehmen. Die Deutsche Bahn hat die Lösung seit Jahrzehnten in der Hand: Reduzierung der Durchfahrtsgeschwindigkeit um 10km/h und Verzicht auf Hupsignale.