Anwohnerschutz am Bahnübergang "Welscher Weg"
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST
1023
Betreff: Anwohnerschutz am
Bahnübergang "Welscher Weg" Da der Bahnübergang ordnungsgemäß
hergestellt wurde und den bestehenden Vorgaben entspricht würde eine
nachträgliche Widmung als öffentlicher Weg keine Änderung der Sachlage
bewirken.
Nach Auskunft der DB Netz würde
die öffentliche Widmung des Weges ebenso wie eine Reduzierung der
Durchfahrtsgeschwindigkeit keinen Verzicht auf die Pfeiftafel bedeuten.
Insbesondere vor dem Hintergrund des tödlichen Unfalls, der am Bahnübergang
geschehen ist, ist das Pfeifsignal in Kombination mit dem Drängelgitter zur
Sicherung des Bahnübergangs zwingend erforderlich. Auch würde eine öffentliche Widmung nicht zu einer
finanziellen Beteiligung des Eisenbahnbundesamtes an einem Umbau des
Bahnübergangs führen, da dieses eine Widmung zum jetzigen Zeitpunkt nicht für
eine Neubewertung der Situation anerkennen würde. Der Magistrat ist weiterhin in Verhandlungen mit der
DB Netz AG, um eine Lösung herbeizuführen und prüft, welche rechtlichen
Grundlagen und Möglichkeiten bestehen, damit auf das Pfeifsignal verzichtet
werden kann, da ihm bewusst ist, dass diese Pfeifsignale von vielen
Anwohnerinnen und Anwohnern als sehr belastend empfunden werden. Die Rahmenbedingungen und mögliche
Lösungsansätze werden mit den Anwohnern und dem Ortsbeirat in einem zeitnah
stattfindenden Ortstermin näher erörtert. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.03.2013, OM 2083