Anwohnerschutz am Bahnübergang "Welscher Weg"
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 1023
Betreff: Anwohnerschutz am Bahnübergang "Welscher Weg" Da der Bahnübergang ordnungsgemäß hergestellt wurde und den bestehenden Vorgaben entspricht würde eine nachträgliche Widmung als öffentlicher Weg keine Änderung der Sachlage bewirken. Nach Auskunft der DB Netz würde die öffentliche Widmung des Weges ebenso wie eine Reduzierung der Durchfahrtsgeschwindigkeit keinen Verzicht auf die Pfeiftafel bedeuten. Insbesondere vor dem Hintergrund des tödlichen Unfalls, der am Bahnübergang geschehen ist, ist das Pfeifsignal in Kombination mit dem Drängelgitter zur Sicherung des Bahnübergangs zwingend erforderlich. Auch würde eine öffentliche Widmung nicht zu einer finanziellen Beteiligung des Eisenbahnbundesamtes an einem Umbau des Bahnübergangs führen, da dieses eine Widmung zum jetzigen Zeitpunkt nicht für eine Neubewertung der Situation anerkennen würde. Der Magistrat ist weiterhin in Verhandlungen mit der DB Netz AG, um eine Lösung herbeizuführen und prüft, welche rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten bestehen, damit auf das Pfeifsignal verzichtet werden kann, da ihm bewusst ist, dass diese Pfeifsignale von vielen Anwohnerinnen und Anwohnern als sehr belastend empfunden werden. Die Rahmenbedingungen und mögliche Lösungsansätze werden mit den Anwohnern und dem Ortsbeirat in einem zeitnah stattfindenden Ortstermin näher erörtert.