Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Volleinhausung der A 661 bei Seckbach

Vorlagentyp: OF LINKE.

Begründung

Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: die Stadtverordnetenversammlung spricht sich für die Einhausung der A661 in der Variante L1 aus. Mit der Realisierung dieser 1300 Meter langen Überbauung wird erreicht: - dass die für die Frankfurter Bevölkerung die größtmögliche Lärmschutzwirkung erzielt wird; - weitest gehende städtebauliche Entwicklungsmaßnahem ermöglicht werden; - der größtmögliche Flächenzuwachs für Wohnungsbau gewonnen wird; - die Verbindung von Grünflächen vom Günthersburgpark bis zum Huthpark realisiert werden kann; - weitere Grün- und Sportflächen entstehen können; - die Trennung der Stadtteile durch den Autobahntrog beseitigt wird; - die Auswirkungen einer verfehlten Verkehrspolitik, die auf Autobahnen mitten durch Wohngebiete setzte, reduziert. Der Magistrat wird beauftragt mit den zuständigen Landes- und Bundesbehörden in Verhandlungen zu treten, damit keine weiteren Planungsmittel für Lärmschutzwände verwendet werden, sondern ein gemeinsames Finanzierungskonzept für die Volleinhausung erarbeitet wird. Begründung: Die Fertigstellung des Riederwaldtunnels und der damit verbundene Lückenschluss zwischen der A661 und der A66 ist für das Jahr 2028 geplant. Der Tunnel darf aber nur in Betrieb gehen, wenn zum gleichen Zeitpunkt die gesetzlich vorgeschrieben Lärmschutzmaßnahmen im Bereich A661 fertig gestellt sind. Während der Expertenanhörung am 11. Februar 2019 wurde deutlich, dass "Hessen Mobil" derzeit bei den Planungen und Genehmigungsverfahren den Bau von bis zu 10 Meter hohen Lärmschutzwänden verfolgt. Falls diese Planungen in Richtung einer Einhausung verändert werden sollen, muss die Stadtverordnetenversammlung zeitnah diese Zielvorgabe beschließen. Wenn dies unterbleibt, wird eine wichtige Weichenstellung für den Frankfurter Osten verpasst.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.02.2019, OF 522/11 Betreff: Volleinhausung der A 661 bei Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: die Stadtverordnetenversammlung spricht sich für die Einhausung der A661 in der Variante L1 aus. Mit der Realisierung dieser 1300 Meter langen Überbauung wird erreicht: - dass die für die Frankfurter Bevölkerung die größtmögliche Lärmschutzwirkung erzielt wird; - weitest gehende städtebauliche Entwicklungsmaßnahem ermöglicht werden; - der größtmögliche Flächenzuwachs für Wohnungsbau gewonnen wird; - die Verbindung von Grünflächen vom Günthersburgpark bis zum Huthpark realisiert werden kann; - weitere Grün- und Sportflächen entstehen können; - die Trennung der Stadtteile durch den Autobahntrog beseitigt wird; - die Auswirkungen einer verfehlten Verkehrspolitik, die auf Autobahnen mitten durch Wohngebiete setzte, reduziert. Der Magistrat wird beauftragt mit den zuständigen Landes- und Bundesbehörden in Verhandlungen zu treten, damit keine weiteren Planungsmittel für Lärmschutzwände verwendet werden, sondern ein gemeinsames Finanzierungskonzept für die Volleinhausung erarbeitet wird. Begründung: Die Fertigstellung des Riederwaldtunnels und der damit verbundene Lückenschluss zwischen der A661 und der A66 ist für das Jahr 2028 geplant. Der Tunnel darf aber nur in Betrieb gehen, wenn zum gleichen Zeitpunkt die gesetzlich vorgeschrieben Lärmschutzmaßnahmen im Bereich A661 fertig gestellt sind. Während der Expertenanhörung am 11. Februar 2019 wurde deutlich, dass "Hessen Mobil" derzeit bei den Planungen und Genehmigungsverfahren den Bau von bis zu 10 Meter hohen Lärmschutzwänden verfolgt. Falls diese Planungen in Richtung einer Einhausung verändert werden sollen, muss die Stadtverordnetenversammlung zeitnah diese Zielvorgabe beschließen. Wenn dies unterbleibt, wird eine wichtige Weichenstellung für den Frankfurter Osten verpasst. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 18.02.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 355 2019 Die Vorlage OF 521/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz wie folgt geändert wird: Der Magistrat wird beauftragt, zeitnah Einwendungen gegen die aktuellen Planungen zu erheben und mit den zuständigen Landes- und Bundesbehörden ein gemeinsames Finanzierungskonzept für die Volleinhausung zu erarbeiten. Die Einwendungsfristen sind zu beachten. Abstimmung: SPD, 1 CDU, LINKE., GRÜNE und FDP bei Enthaltung 3 CDU und BFF

Verknüpfte Vorlagen