Lärmschutz in der Feuerwehrstraße
Begründung
Feuerwehrstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, durch welche Maßnahmen am Brandschutz- und Katastrophenzentrum in der Feuerwehrstraße der Lärmschutz für die Anwohner schnellstmöglich verbessert werden kann. Begründung: Bewohner der Feuerwehrstraße fühlen sich durch den bestehenden Lärmschutz nicht ausreichend geschützt. Vertragliche Grundlagen scheinen einer raschen Lösung im Weg zu stehen. Der Ortsbeirat 10 bittet um entsprechende Klärung der Zuständigkeiten.
Inhalt
Antrag vom 06.08.2013, OF 493/10
Betreff: Lärmschutz in der Feuerwehrstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, durch welche Maßnahmen am Brandschutz- und Katastrophenzentrum in der Feuerwehrstraße der Lärmschutz für die Anwohner schnellstmöglich verbessert werden kann. Begründung: Bewohner der Feuerwehrstraße fühlen sich durch den bestehenden Lärmschutz nicht ausreichend geschützt. Vertragliche Grundlagen scheinen einer raschen Lösung im Weg zu stehen. Der Ortsbeirat 10 bittet um entsprechende Klärung der Zuständigkeiten.Beratung im Ortsbeirat: 10