Stand des Bebauungsplanes Kulturcampus Frankfurt/Campus Bockenheim in einer Bürgeranhörung der Bevölkerung vorstellen - Keine Offenlage ohne eine Bürgeranhörung
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 24.11.2013, OF 427/2
Betreff: Stand des Bebauungsplanes
Kulturcampus Frankfurt/Campus Bockenheim in einer Bürgeranhörung der
Bevölkerung vorstellen - Keine Offenlage ohne eine Bürgeranhörung Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert: Der derzeitige Stand des Bebauungsplan Campus
Bockenheim soll in einer Bürgeranhörung des Ortsbeirats vorgestellt werden.
Die Offenlage des Bebauungsplans
wird nicht vor einer Bürgeranhörung zum Bebauungsplan beschlossen werden. Es
soll der Bevölkerung mehr Zeit gegeben werden, die Planungen und deren
Auswirkungen zu diskutieren. Begründung: Nach den Planungswerkstätten wurden im Konsensplan
und im späteren Strukturplan, welcher Grundlage für den Bebauungsplan sein
soll, umfangreiche Veränderungen vorgenommen. Wichtige Grundlagen, wie der
Wohnanteil, die Freiflächen, die Bebauungsdichte, die sozialen Einrichtungen
und die Erhaltung der denkmalgeschützten Bauten sind noch ungeklärt, zum Teil
sind Gutachten einzuholen und Diskussionen müssen ohne unter Zeitdruck zu
stehen ermöglicht werden. Diese Informationen sollen der Bevölkerung vor der
Offenlage zur Kenntnis gegeben werden, zumal nach der Offenlage die sogenannte
Planreife nach Baugesetzbuch Eintritt, und sofort nach dem Ende der Offenlage
Baugenehmigungen auf Grundlage des Bebauungsplans erteilt werden können.
Insbesondere besteht kein Zeitdruck, wenn man berücksichtigt, dass der
Zeitfaktor bisher eine unbedeutende oder keine Rolle gespielt hat: Der
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan des Campus Bockenheim wurde am
28.02.1985, also vor mehr als 28 Jahren, gefasst. Antragsteller:
LINKE.
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2
am 20.01.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF
427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2
am 10.02.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF
427/2 wurde zurückgezogen.