Schutz vor unberechtigter Nutzung des Sportgeländes der TSG 1957 Frankfurter Berg e..V.
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
des Sportgeländes der TSG 1957 Frankfurter Berg e. V. Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen, insbesondere der TSG 1957 Frankfurter Berg e.V., um Prüfung und Berichterstattung gebeten, durch welche Maßnahmen (beispielsweise eine höhere Zaunanlage) das Sportgelände im verlängerten Ginsterweg am Frankfurter Berg besser vor unbefugter Nutzung geschützt werden kann.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2013, OF 462/10
Betreff: Schutz vor unberechtigter Nutzung
des Sportgeländes der TSG 1957 Frankfurter Berg e. V. Der Ortsbeirat 10 möge
beschließen:
Der Magistrat wird gemäß
Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen,
insbesondere der TSG 1957 Frankfurter Berg e.V., um Prüfung und
Berichterstattung gebeten, durch welche Maßnahmen (beispielsweise eine höhere
Zaunanlage) das Sportgelände im verlängerten Ginsterweg am Frankfurter Berg
besser vor unbefugter Nutzung geschützt werden kann. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR
10 am 25.06.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 779 2013
Die Vorlage OF
462/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme