Schutz vor unberechtigter Nutzung des Sportgeländes der TSG 1957 Frankfurter Berg e..V.
Begründung
des Sportgeländes der TSG 1957 Frankfurter Berg e. V. Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen, insbesondere der TSG 1957 Frankfurter Berg e.V., um Prüfung und Berichterstattung gebeten, durch welche Maßnahmen (beispielsweise eine höhere Zaunanlage) das Sportgelände im verlängerten Ginsterweg am Frankfurter Berg besser vor unbefugter Nutzung geschützt werden kann.
Inhalt
Antrag vom 10.06.2013, OF 462/10
Betreff: Schutz vor unberechtigter Nutzung des Sportgeländes der TSG 1957 Frankfurter Berg e. V. Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen, insbesondere der TSG 1957 Frankfurter Berg e.V., um Prüfung und Berichterstattung gebeten, durch welche Maßnahmen (beispielsweise eine höhere Zaunanlage) das Sportgelände im verlängerten Ginsterweg am Frankfurter Berg besser vor unbefugter Nutzung geschützt werden kann.Beratung im Ortsbeirat: 10