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Schutz vor unberechtigter Nutzung des Sportgeländes der TSG 1957 Frankfurter Berg e. V.

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1240 Betreff: Schutz vor unberechtigter Nutzung des Sportgeländes der TSG 1957 Frankfurter Berg e. V. Die Sportanlage Frankfurter Berg wird seit dem 01.01.1995 von der TSG 1957 Frankfurter Berg e.V. betreut. Vor wenigen Jahren wurde ein Kunstrasenplatz gebaut, der die Attraktivität der Sportanlage weiterhin steigerte. Das Problem der unbefugten Nutzung von Sportanlagen ist dem zuständigen Fachamt bekannt. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass bauliche Veränderungen, wie die Erhöhung eines vorhandenen Zaunes, meistens leider nicht die erwünschten Effekte bringen. Das zuständige Fachamt wird mit dem betreuenden Verein Kontakt aufnehmen, um die Situation zu erörtern und um eine Lösung zu erreichen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.06.2013, V 779

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