Schutz vor unberechtigter Nutzung des Sportgeländes der TSG 1957 Frankfurter Berg e. V.
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.08.2013, ST 1240 Betreff: Schutz vor unberechtigter Nutzung des Sportgeländes
der TSG 1957 Frankfurter Berg e. V. Die Sportanlage Frankfurter Berg
wird seit dem 01.01.1995 von der TSG 1957 Frankfurter Berg e.V. betreut. Vor
wenigen Jahren wurde ein Kunstrasenplatz gebaut, der die Attraktivität der
Sportanlage weiterhin steigerte. Das Problem der unbefugten Nutzung von Sportanlagen
ist dem zuständigen Fachamt bekannt. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass bauliche
Veränderungen, wie die Erhöhung eines vorhandenen Zaunes, meistens leider nicht
die erwünschten Effekte bringen. Das zuständige Fachamt wird mit dem
betreuenden Verein Kontakt aufnehmen, um die Situation zu erörtern und um eine
Lösung zu erreichen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 25.06.2013, V 779