Freude über „Cycle-Lane-Separator“-Elemente, aber wo bleiben die Antworten zu den weiteren Maßnahmen zu der Anregung an den Magistrat, OM 5508 (Verkehrsberuhigung an der Hausener Niddabrücke)?
Begründung
über "Cycle-Lane-Separator"-Elemente, aber wo bleiben die Antworten zu den weiteren Maßnahmen zu der Anregung an den Magistrat, OM 5508 (Verkehrsberuhigung an der Hausener Niddabrücke)? Vorgang: OM 5120/24 OBR 7; ST 1866/24; OM 5508/24 OBR 7 In der OM 5508 hat der Ortsbeirat den Magistrat in vier Punkten Maßnahmen beschrieben, die zu mehr Verkehrssicherheit und Verkehrsberuhigung auf und im Umfeld der Hans-Busch-Brücke führen können. So sehr der Ortsbeirat sich über die Ankündigung des Magistrats freut, dass sog. Cycle-Lane-Separator-Elemente zum Schutz der Radfahrenden angebracht werden, muss er auch konstatieren, dass mit Ausnahme der Geschwindigkeitskontrolle und der Weitergabe des Auftrags an die Landespolizei das Fahren gegen die Einbahnstraße zu kontrollieren, die Punkte 2-4 nicht aufgegriffen werden.
Inhalt
Antrag vom 12.11.2024, OF 451/7
Betreff: Freude über "Cycle-Lane-Separator"-Elemente, aber wo bleiben die Antworten zu den weiteren Maßnahmen zu der Anregung an den Magistrat, OM 5508 (Verkehrsberuhigung an der Hausener Niddabrücke)? Vorgang: OM 5120/24 OBR 7; ST 1866/24; OM 5508/24 OBR 7 In der OM 5508 hat der Ortsbeirat den Magistrat in vier Punkten Maßnahmen beschrieben, die zu mehr Verkehrssicherheit und Verkehrsberuhigung auf und im Umfeld der Hans-Busch-Brücke führen können. So sehr der Ortsbeirat sich über die Ankündigung des Magistrats freut, dass sog. Cycle-Lane-Separator-Elemente zum Schutz der Radfahrenden angebracht werden, muss er auch konstatieren, dass mit Ausnahme der Geschwindigkeitskontrolle und der Weitergabe des Auftrags an die Landespolizei das Fahren gegen die Einbahnstraße zu kontrollieren, die Punkte 2-4 nicht aufgegriffen werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat nimmt erfreut zur Kenntnis, dass Cycle-Lane-Separator-Elemente auf der Brücke angebracht werden sollen. Allerdings fordert er den Magistrat auf zu den offenen Punkten 2-4 der OM 5508/24 Stellung zu nehmen, insbesondere zu der Forderung das kurze Stück zwischen der Brücke und dem Friedhofsparkplatz dem verkehrsberuhigten Bereich zuzuschlagen.