Ersatzneubau der Straßen- und Fußgängerbrücke über die Nidda im Zuge der Hausener Obergasse hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Bericht
Die Hausener Obergasse ist in der Vorschlagsliste des Ortsbeirats für eine rechtliche Ausweisung als Fahrradstraße berücksichtigt. Der Magistrat prüft derzeit, ob der Ersatzneubau der Straßen- und Fußgängerbrücke über die Nidda hierbei den Beginn der Fahrradstraße darstellen kann. In jedem Fall wird jedoch die Brücke von Anfang an radverkehrsfreundlich gestaltet. In diesem Kontext weist der Magistrat darauf hin, dass die Brücke im Fahrbahnbereich bei einer vorgesehenen Fahrbahnbreite von 5,50 Meter zukünftig die Abwicklung eines Radverkehrs in beide Richtungen ermöglicht. Dagegen wird der Motorisierte Individualverkehr auch weiterhin im Einrichtungsverkehr die Brücke passieren. In Einbahnrichtung (Richtung Hausen) wird der Radverkehr im Mischverkehr auf der Fahrbahn mitgeführt. Dies ist möglich, da die Hausener Obergasse östlich als auch Hausener Weg westlich der Nidda innerhalb einer Tempo 30-Zone liegen. Für den gegenläufigen Radverkehr wird auf der Fahrbahn ein gesicherter Bereich von rund 2,00 Metern Breite geschaffen. Dieser Bereich wird mittels Schutzelementen (0,25 Meter Breite) von der Restfahrbahn (rund 3,25 Meter Breite) baulich getrennt. Damit wird klar verdeutlicht, dass nur dem Radverkehr der Zweirichtungsverkehr eingeräumt wird. Die Seitenräume sind ausschließlich für den Fußverkehr vorgesehen. Die im Magistratsvortrag M 115/20 (Punkt C - Lösung) angegebenen Breiten "Geh-/Fahrradweg: 2,00 m" entsprechen nicht der vorgesehenen Zuordnung. Dies wurde dem Ortsbeirat im Rahmen eines Ortstermins im September 2020 erläutert. Im Rahmen des Ortstermins wurde auch diskutiert, welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Bedeutung der Radwegerelation beidseitig entlang der Nidda zu betonen. Grundvoraussetzung für diese Maßnahmen ist die noch ausstehende positive Eignungsprüfung der Hausener Obergasse als mögliche Fahrradstraße. Der Einbau des Brückenbauwerks wird unabhängig von einer möglichen Gestaltung der angrenzenden Uferbereiche vorgenommen. Eine aufenthaltsgerechte Gestaltung der kleinen Plätze am linken wie am rechten Niddaufer im Bereich der Brücke kann gegebenenfalls nach der Bewertung der zukünftigen Fahrradstraßen zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden. Die im Vortrag des Magistrats M 115/2020 (Punkt 4.) angedachten Baumfällungen sind für die Bauausführung nicht mehr erforderlich. Der Bewuchs wurde im regelmäßigen Pflegerhythmus zurückgeschnitten.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION