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Schadstoffmessstation für den Erlenbruch

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möge für den besonders belasteten Erlenbruch eine Luftmessstation aufstellen um die Belastungen von NOX und Feinstaub dort dauerhaft, vor, während und nach den Bauarbeiten zum Tunnel zu dokumentieren. Der Standort ist gemeinsam mit dem Ortsbeirat festzulegen. Begründung: m Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt mittels Passivsammlern die Stickoxydwerte im Riederwald gemessen. Diese waren im Jahresdurchschnitt um 36,5% über den maximalen gesetzlich zulässigen Grenzwerten. Wir wissen das dies geglättete Durchschnittswerte sind und die Belastung in der Realität deutlich höhere Spitzen aufweist. Die Messung mittels Passivsammlern war die erste Maßnahme dieser Art, zuvor wurden die Werte der Messstation in der Hanauer Landstraße zugrunde gelegt, dies macht aber allein auf Grund der Lage keinen Sinn und kann nicht als Grundlage für den Erlenbruch dienen. Die Messergebnisse der Passivsammler bestätigen dies. Der Erlenbruch liegt außerhalb der Umweltzone und ist somit vom bevorstehenden Dieselfahrverbot ausgenommen. Mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels ist nach aktuellem Stand nicht vor 2027 zu rechnen. Die Prognosen rechnen auch nach Fertigstellung nur mit einer Verkehrsentlastung von 30 % für den Erlenbruch. Zusätzlich wird auch der Autobahnverkehr nach Austritt aus dem Tunnel für Lärm- und Schadstoffbelastungen sorgen, besonders in den Hauptverkehrszeiten wo auf der Autobahn eine Geschwindigkeit von 30 km/h prognostiziert wird, dies bedeutet am Autobahnkreuz Erlenbruch Stop- an Go Verkehr und hohe Belastungen. Eine Messstation muss genau dort installiert werden wo nachweislich der meiste Dreck entsteht und das ist am Erlenbruch. Nur mit validen Zahlen lassen sich Maßnahmen begründen und planen, sind negative oder auch positive Effekte messbar.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2018, OF 429/11 Betreff: Schadstoffmessstation für den Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möge für den besonders belasteten Erlenbruch eine Luftmessstation aufstellen um die Belastungen von NOX und Feinstaub dort dauerhaft, vor, während und nach den Bauarbeiten zum Tunnel zu dokumentieren. Der Standort ist gemeinsam mit dem Ortsbeirat festzulegen. Begründung: m Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt mittels Passivsammlern die Stickoxydwerte im Riederwald gemessen. Diese waren im Jahresdurchschnitt um 36,5% über den maximalen gesetzlich zulässigen Grenzwerten. Wir wissen das dies geglättete Durchschnittswerte sind und die Belastung in der Realität deutlich höhere Spitzen aufweist. Die Messung mittels Passivsammlern war die erste Maßnahme dieser Art, zuvor wurden die Werte der Messstation in der Hanauer Landstraße zugrunde gelegt, dies macht aber allein auf Grund der Lage keinen Sinn und kann nicht als Grundlage für den Erlenbruch dienen. Die Messergebnisse der Passivsammler bestätigen dies. Der Erlenbruch liegt außerhalb der Umweltzone und ist somit vom bevorstehenden Dieselfahrverbot ausgenommen. Mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels ist nach aktuellem Stand nicht vor 2027 zu rechnen. Die Prognosen rechnen auch nach Fertigstellung nur mit einer Verkehrsentlastung von 30 % für den Erlenbruch. Zusätzlich wird auch der Autobahnverkehr nach Austritt aus dem Tunnel für Lärm- und Schadstoffbelastungen sorgen, besonders in den Hauptverkehrszeiten wo auf der Autobahn eine Geschwindigkeit von 30 km/h prognostiziert wird, dies bedeutet am Autobahnkreuz Erlenbruch Stop- an Go Verkehr und hohe Belastungen. Eine Messstation muss genau dort installiert werden wo nachweislich der meiste Dreck entsteht und das ist am Erlenbruch. Nur mit validen Zahlen lassen sich Maßnahmen begründen und planen, sind negative oder auch positive Effekte messbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2018, TO I, TOP 19 Die BFF-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung. Beschluss: Anregung OA 324 2018 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 429/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, LINKE., GRÜNE, 1 BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung);bei Enthaltung 1 BFF

Verknüpfte Vorlagen