Schadstoffmessstation für den Erlenbruch
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 04.03.2019, B 72 Betreff: Schadstoffmessstation für den
Erlenbruch Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.12.2018, § 3405 - OA 324/18 OBR 11 - Die Schadstoffbelastung im Riederwald wird bereits
umfassend erfasst. Im Rahmen des Riederwaldtunnelbaus sollen dann weitergehende
Messungen erfolgen. Eine zusätzliche Messstation ist aus Sicht des Magistrats
daher nicht erforderlich. Der Magistrat betreibt bereits an drei ausgewählten
Stellen im Riederwald Stickstoffdioxid-messungen. Die Passivsammler-Messungen
werden in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt
und Geologie (HLNUG) vorgenommen und sind seit Mai 2016 in Betrieb. Es ist
geplant, diese dauerhaft bis nach Fertigstellung des Riederwaldtunnels
fortzuführen. Durch die Passivsammlermessungen wird
eine genauere Beobachtung der Belastungsverteilung sichergestellt, was mit
einer einzelnen Messstation nicht möglich wäre. Die Messstellen befinden sich
Am Erlenbruch 80 in der Nähe des zukünftigen Tunnelmundes und im mittleren Teil
des zukünftigen Tunnels in Höhe Am Erlenbruch 130. Eine weitere befindet sich
an der Pestalozzischule. Die Messungen mittels Passivsammler sind zur
Ermittlung des Jahresmittelwertes von Stickstoffdioxid sehr gut geeignet,
erfassen jedoch keine kurzfristigen Spitzen. Die Stickstoffdioxidbelastung
unterliegt temporären Schwankungen, Schadstoffspitzen sind in Frankfurt am Main
jedoch weniger stark ausgeprägt und nicht grenzwertrelevant. Der Kurzzeitgrenzwert von Stickstoffdioxid (200 μg/m3
im Stundenmittel dürfen max. 18 mal im Kalenderjahr überschritten werden) wird
selbst an höchst belasteten Straßen in Frankfurt nicht überschritten, wie
Messungen der kontinuierlichen Messstationen des HLNUG in den vergangenen
Jahren bestätigen. Da sowohl durch das Bauvorhaben als auch durch die
Bau-tätigkeiten keine wesentlichen Zusatzbelastungen durch Stickstoffdioxid
prognostiziert werden, sieht der Magistrat keinen Grund für die Installation
einer kontinuierlichen Messstation. Der Magistrat hat das städtische Messprogramm im
Riederwald in einem Bericht dargestellt, welcher unter nachfolgendem Link
eingesehen werden kann:
https://frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=3061&_ffmpar[_id_inhalt]=33014769
Hinsichtlich Feinstaub haben die
Gutachter eine Zusatzbelastung durch den Baustellenbetrieb prognostiziert und
neben verschiedenen Minderungsmaßnahmen auch die messtechnische Überwachung der
Belastung empfohlen. Im Planfeststellungsverfahren wurde ein entsprechendes
Messkonzept für Feinstaub vom Vorhabenträger zugesagt, sodass auch hier eine
messtechnische Überwachung gegeben sein wird. Da die Grenzwerteinhaltung bei
Feinstaub vor allem in Bezug auf den Kurzzeitgrenzwert für das Tagesmittel
kritisch ist, werden hier kontinuierliche Messungen zur Abbildung kurzfristiger
Konzentrationsspitzen not wendig. Der Magistrat setzt sich
für eine umfangreiche Überwachung der Feinstaubbelastung beim Bau des
Riederwaldtunnels ein und wird Planung und Umsetzung des Messkonzeptes
verfolgen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
29.10.2018, OA 324
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket:
06.03.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR
11 am 25.03.2019, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 72 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, BFF und FDP gegen SPD und GRÜNE (=
Zurückweisung); bei Enthaltung LINKE. 30. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 09.05.2019, TO I, TOP 23
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 72 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (=
Zurückweisung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)
30. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 14.05.2019, TO I, TOP 64
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 72 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 3952, 30. Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 09.05.2019 Aktenzeichen: 79 3