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Schadstoffmessstation für den Erlenbruch

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 72 Betreff: Schadstoffmessstation für den Erlenbruch Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.12.2018, § 3405 - OA 324/18 OBR 11 - Die Schadstoffbelastung im Riederwald wird bereits umfassend erfasst. Im Rahmen des Riederwaldtunnelbaus sollen dann weitergehende Messungen erfolgen. Eine zusätzliche Messstation ist aus Sicht des Magistrats daher nicht erforderlich. Der Magistrat betreibt bereits an drei ausgewählten Stellen im Riederwald Stickstoffdioxid-messungen. Die Passivsammler-Messungen werden in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) vorgenommen und sind seit Mai 2016 in Betrieb. Es ist geplant, diese dauerhaft bis nach Fertigstellung des Riederwaldtunnels fortzuführen. Durch die Passivsammlermessungen wird eine genauere Beobachtung der Belastungsverteilung sichergestellt, was mit einer einzelnen Messstation nicht möglich wäre. Die Messstellen befinden sich Am Erlenbruch 80 in der Nähe des zukünftigen Tunnelmundes und im mittleren Teil des zukünftigen Tunnels in Höhe Am Erlenbruch 130. Eine weitere befindet sich an der Pestalozzischule. Die Messungen mittels Passivsammler sind zur Ermittlung des Jahresmittelwertes von Stickstoffdioxid sehr gut geeignet, erfassen jedoch keine kurzfristigen Spitzen. Die Stickstoffdioxidbelastung unterliegt temporären Schwankungen, Schadstoffspitzen sind in Frankfurt am Main jedoch weniger stark ausgeprägt und nicht grenzwertrelevant. Der Kurzzeitgrenzwert von Stickstoffdioxid (200 μg/m3 im Stundenmittel dürfen max. 18 mal im Kalenderjahr überschritten werden) wird selbst an höchst belasteten Straßen in Frankfurt nicht überschritten, wie Messungen der kontinuierlichen Messstationen des HLNUG in den vergangenen Jahren bestätigen. Da sowohl durch das Bauvorhaben als auch durch die Bau-tätigkeiten keine wesentlichen Zusatzbelastungen durch Stickstoffdioxid prognostiziert werden, sieht der Magistrat keinen Grund für die Installation einer kontinuierlichen Messstation. Der Magistrat hat das städtische Messprogramm im Riederwald in einem Bericht dargestellt, welcher unter nachfolgendem Link eingesehen werden kann: https://frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=3061&_ffmpar[_id_inhalt]=33014769 Hinsichtlich Feinstaub haben die Gutachter eine Zusatzbelastung durch den Baustellenbetrieb prognostiziert und neben verschiedenen Minderungsmaßnahmen auch die messtechnische Überwachung der Belastung empfohlen. Im Planfeststellungsverfahren wurde ein entsprechendes Messkonzept für Feinstaub vom Vorhabenträger zugesagt, sodass auch hier eine messtechnische Überwachung gegeben sein wird. Da die Grenzwerteinhaltung bei Feinstaub vor allem in Bezug auf den Kurzzeitgrenzwert für das Tagesmittel kritisch ist, werden hier kontinuierliche Messungen zur Abbildung kurzfristiger Konzentrationsspitzen not wendig. Der Magistrat setzt sich für eine umfangreiche Überwachung der Feinstaubbelastung beim Bau des Riederwaldtunnels ein und wird Planung und Umsetzung des Messkonzeptes verfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.10.2018, OA 324 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 06.03.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 25.03.2019, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 72 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, BFF und FDP gegen SPD und GRÜNE (= Zurückweisung); bei Enthaltung LINKE. 30. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 09.05.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 72 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) 30. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.05.2019, TO I, TOP 64 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 72 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 3952, 30. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 09.05.2019 Aktenzeichen: 79 3

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