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Gestalt der Gaslaterne bewahren - Erhaltungssatzung Nr. 23/27 von Heddernheim/Niederursel deswegen ergänzen

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Erhaltungssatzung Nr. 23/27 von Heddernheim/Niederursel deswegen ergänzen Im Jahre 1904 errichtete die Stadt Frankfurt in Heddernheim ein eigenes Gaswerk. Dieses versorgte bis zur Schließung 1933 unter anderem Niederursel und Heddernheim mit Gas für die Straßenbeleuchtung. Somit haben die Straßenlaternen in dieser Gestalt in beiden Stadtteilen eine lange Tradition. Die Form der Gaslaternen prägen das historische Ortsbild. Sie sind ein gewichtiges Struktur- und Gestaltungsmerkmal. Neben der Bebauung sind sie ein unverwechselbares und erhaltenswertes Zeugnis der Ortsteilgeschichte. Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Die Gestalt der alten Gaslaternen ist aufgrund seiner städtebaulichen Eigenart als erhaltenswert einzustufen und wird als Besonderheit mit in die Erhaltungssatzungen 23 und 27 (Heddernheim/Niederursel) aufgenommen. Begründung: Ziel sollte es sein, die Laternenform dauerhaft zu erhalten. Dafür ist die Erhaltungssatzung das richtige Instrument. Ein Pilotprojekt der Stadt in Heddernheim (Niestergasse) - mit neuen LED-Laternen im alten Gewand ist dabei ein vernünftiges Beispiel.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.03.2014, OF 426/8 Betreff: Gestalt der Gaslaterne bewahren - Erhaltungssatzung Nr. 23/27 von Heddernheim/Niederursel deswegen ergänzen Im Jahre 1904 errichtete die Stadt Frankfurt in Heddernheim ein eigenes Gaswerk. Dieses versorgte bis zur Schließung 1933 unter anderem Niederursel und Heddernheim mit Gas für die Straßenbeleuchtung. Somit haben die Straßenlaternen in dieser Gestalt in beiden Stadtteilen eine lange Tradition. Die Form der Gaslaternen prägen das historische Ortsbild. Sie sind ein gewichtiges Struktur- und Gestaltungsmerkmal. Neben der Bebauung sind sie ein unverwechselbares und erhaltenswertes Zeugnis der Ortsteilgeschichte. Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Die Gestalt der alten Gaslaternen ist aufgrund seiner städtebaulichen Eigenart als erhaltenswert einzustufen und wird als Besonderheit mit in die Erhaltungssatzungen 23 und 27 (Heddernheim/Niederursel) aufgenommen. Begründung: Ziel sollte es sein, die Laternenform dauerhaft zu erhalten. Dafür ist die Erhaltungssatzung das richtige Instrument. Ein Pilotprojekt der Stadt in Heddernheim (Niestergasse) - mit neuen LED-Laternen im alten Gewand ist dabei ein vernünftiges Beispiel. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 27.03.2014, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 426/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 506 2014 Auskunftsersuchen V 1014 2014 Auskunftsersuchen V 1015 2014 1. a) Die Vorlage M 69 wird Sitzung am 06.11.2014 zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird unter Hinweis auf OA 506 gebeten, die Vorlage bis zum 20.11.2014 zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 426/8 wird abgelehnt. 3. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 69 wird bis zur Sitzung am 20.11.2014 zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 462/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Antragstextes entfällt und unter Ziffer 1. in der Klammer die Worte "und Straßen" angefügt werde. 5. Die Vorlage OF 463/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FREIE WÄHLER zu 2. 4 CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung 1 CDU, LINKE. und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE. und FREIE WÄHLER zu 4. CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Der Vertreter der LINKE. hat an den Abstimmungen zu 4. und 5. nicht teilgenommen.