Baumfällvorlage zugunsten der GBR Ginnheimer Landstraße
Begründung
Ginnheimer Landstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, Sorge dafür zu tragen, dass im Rahmen des Ausbaus einer Gewerbeimmobilie der "GBR Ginnheimer Landstraße" der gewünschten privaten Optimierung der Ein- und Ausfahrt zu den Stellplätzen des bauvorangefragen erweiterten Supermarktes ein angemessener sozialisierender Ausgleich gegenübersteht. Neben der vorgesehenen Ersatzpflanzung des Baumes mit der Baumkatasternummer 17 an einem neuen Standort (an dem sowieso schon eine Ersatzleistung zu fehlen scheint) ist zu Lasten des Begünstigten eine weitere Pflanzung in unmittelbarer Nähe vorzunehmen, wie sie auch in der "Anlage 3" zur M 202 ersichtlich ist. Weiters ist bezüglich der noch vorzunehmenden vertraglichen Vereinbarung mit dem Bauherren aufzunehmen, dass im Verkehrsbereich des Objekts geeignete Baumschutzmaßnahmen vorgenommen, sowie die Errichtung von Fahrradabstellmöglichkeiten geprüft werden. Begründung: Bislang erscheint hier das Verhältnis zwischen privat und öffentlich ein klein wenig unausgewogen.