Ginnheimer Landstraße 23 - 29 hier: Baumfällvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 01.11.2013, M 202
Betreff: Ginnheimer Landstraße 23 - 29 hier: Baumfällvorlage
- Es dient zur Kenntnis, dass in der Ginnheimer Landstraße 23 - 29 für die Ein- und Ausfahrt zu den notwendigen Stellplätzen des Supermarktes ein Baum gefällt werden muss:
- Der Fällung des Baums wird zugestimmt.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass
- a)der Baumwert des zu fällenden Baumes gemäß Wertberechnung 3.034,- € beträgt und
- b)ein Ausgleich durch eine Neupflanzung in der gleichen Baumreihe vorgesehen ist. Begründung: Die GBR Ginnheimer Landstraße plant, den bereits bestehenden Supermarkt Ginnheimer Landstraße 23 - 27 auf einer bereits bestehenden Tiefgarage zu erweitern. Diese Baumaßnahme ist erforderlich, um zum einen den Anlieferverkehr vom Parkverkehr zu trennen, der in der bereits bestehenden Einfahrt regelmäßig kollidiert, und zum anderen die Wettbewerbsfähigkeit des bestehenden Marktes zu erhalten (Anlagen 1 - 3). Da die Ladenfläche des Marktes momentan unter der Verkaufsflächenvorgabe von Rewe liegt, die für eine Wirtschaftlichkeit erforderlich wäre, will REWE den bis 2014 bestehenden Mietvertrag nicht verlängern. Die GBR Ginnheimer Landstraße konnte REWE unter der Bedingung, dass die Ladenfläche in dem in Anlage 3 dargestellten Maß vergrößert wird und die Stellplätze hergestellt werden, für eine langfristige Mietvertragsverlängerung gewinnen. Der bestehende Supermarkt ist der einzige Nahversorger in der näheren Umgebung. Eine positiv beschiedene Bauvoranfrage aus 2013 betreffend die Markterweiterung liegt vor. Um die Zufahrt zu den zukünftigen Stellplätzen zu gewährleisten, muss eine neue Zufahrt durch das Gebäude Ginnheimer Landstraße 29 hergestellt und der Baum im Zufahrtsbereich gefällt werden (Baum Nr. 17). Die besagten Bäume sind Teil einer Baumreihe entlang der Ginnheimer-Landstraße. Bei dem zu fällenden Baum handelt sich um eine Blutpflaume (Prunus cerasifera "Atropurpurea") mit einem Stammumfang von 36 cm, Baumkatasternummer
- Der zu fällende Baum kann nicht mehr umgepflanzt werden. Eine Ersatzpflanzung (Anlage 4) erfolgt in der gleichen Baumreihe weiter südlich. Der Wert für den Baum ist vom zuständigen Fachamt mit 3.034,- € ermittelt worden. In einer noch abzuschließenden vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Bauherrn und dem Fachamt werden die Werterstattung und Neupflanzung geregelt. Anlage 1_Uebersichtslageplan (ca. 938 KB) Anlage 2_Liegenschaftsplan (ca. 1,1 MB) Anlage 3_Detaillageplan (ca. 142 KB) Anlage 4 (ca. 1,5 MB)Nebenvorlage: Anregung vom 25.11.2013, OA 440 Antrag vom 25.11.2013, OF 421/2 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 06.11.2013