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Gewerbeerlaubnis Bordellbetrieb Adalbertstraße 7a

Vorlagentyp: OF GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER

Begründung

Adalbertstraße 7a Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die rechtliche Argumentation des Ordnungsamtes, weshalb der Bordellbetrieb in der Adalbertstraße 7a gewerberechtlich nicht untersagt werden kann, zu übermitteln. Der Magistrat wird gebeten, dabei auch auf den geltenden Bebauungsplan und die ggf. daraus folgenden Einschränkungen einzugehen. Begründung: Der OBR 2 hat weiterhin Zweifel an der Rechtmäßigkeit des o.g. Betriebs und möchte die Rechtsposition des Ordnungsamtes prüfen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2013, OF 407/2 Betreff: Gewerbeerlaubnis Bordellbetrieb Adalbertstraße 7a Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die rechtliche Argumentation des Ordnungsamtes, weshalb der Bordellbetrieb in der Adalbertstraße 7a gewerberechtlich nicht untersagt werden kann, zu übermitteln. Der Magistrat wird gebeten, dabei auch auf den geltenden Bebauungsplan und die ggf. daraus folgenden Einschränkungen einzugehen. Begründung: Der OBR 2 hat weiterhin Zweifel an der Rechtmäßigkeit des o.g. Betriebs und möchte die Rechtsposition des Ordnungsamtes prüfen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.11.2013, OF 420/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 25.11.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 879 2013 1. Die Vorlagen OF 407/2 und OF 420/2 werden in zusammengefasster Form als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme

Verknüpfte Vorlagen