Gewerbeerlaubnis Bordellbetrieb Adalbertstraße 7a
Vorlagentyp: OF GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER
Begründung
Adalbertstraße 7a Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die rechtliche Argumentation des Ordnungsamtes, weshalb der Bordellbetrieb in der Adalbertstraße 7a gewerberechtlich nicht untersagt werden kann, zu übermitteln. Der Magistrat wird gebeten, dabei auch auf den geltenden Bebauungsplan und die ggf. daraus folgenden Einschränkungen einzugehen. Begründung: Der OBR 2 hat weiterhin Zweifel an der Rechtmäßigkeit des o.g. Betriebs und möchte die Rechtsposition des Ordnungsamtes prüfen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2013, OF 407/2
Betreff: Gewerbeerlaubnis Bordellbetrieb
Adalbertstraße 7a Der Ortsbeirat möge
beschließen:
Der Magistrat wird gebeten,
dem Ortsbeirat die rechtliche Argumentation des
Ordnungsamtes, weshalb der Bordellbetrieb in der Adalbertstraße 7a
gewerberechtlich nicht untersagt werden kann, zu übermitteln. Der Magistrat
wird gebeten, dabei auch auf den geltenden Bebauungsplan und die ggf. daraus
folgenden Einschränkungen einzugehen. Begründung: Der OBR 2 hat weiterhin Zweifel an der
Rechtmäßigkeit des o.g. Betriebs und möchte die Rechtsposition des
Ordnungsamtes prüfen. Antragsteller:
GRÜNE
CDU
SPD
LINKE.
FDP
FREIE WÄHLER
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
25.11.2013, OF
420/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2
am 25.11.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 879 2013
1.
Die Vorlagen OF 407/2 und OF 420/2 werden in
zusammengefasster Form als Anfrage an den Magistrat beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme